Presseerklärung:
Anklage gegen HAK-PAR
Vorsitzenden Abdulmelik Firat wegen Wahlveranstaltung in Kurdisch
Abdulmelik Firat, Vorsitzender der prokurdischen Partei für
Grundrechte und Freiheiten (HAK-PAR) wurde am 21. Oktober 2002
nach einer Wahlveranstaltung in der Kreisstadt Lice - Provinz Diyarbakir
- 5 Stunden lang in Gewahrsam genommen.
Die Festnahme wurde von der Staatsanwaltschaft zuerst damit begründet,
dass Abdulmelik Firat während der Wahlveranstaltung Kurdisch gesprochen
und damit gegen die Wahlbestimmungen verstoßen habe.
Noch am Tag der Freilassung erhob der Staatsanwalt in Lice Klage
gegen den Parteivorsitzenden wegen des Verstoßes gegen die Wahlbestimmungen
und Wahlordnung.
Nach Meinung der Parteiführung und seines Rechtsanwaltes ist die
Klage gegen Herrn Firat unbegründet. Diese Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft
sei reine Schikane, weil HAK-PAR Vorsitzender Abdulmelik Firat in
der Provinz Diyarbakir als unabhängiger Kandidat für das türkische
Parlament kandidiert.
Am 23. Oktober holte die Polizei Herrn Abdulmelik Firat im Hotel
Prestij in Diyarbakir wieder ab. Diesmal schaltete sich das Staatsicherheitsgericht
in Diyarbakir ein und vernahm ihn stundenlang, weil er während des
Wahlkampfes angeblich „Separatismus betrieben hätte.
Die staatliche Schikane gegen Abdulmelik Firat hat eine lange
Vorgeschichte. Mehrere Jahre verweigerte das Innenministerium in
Ankara Herrn Firat die Ausstellung eines Passes, den er wegen der
Behandlung seiner Krankheit im Ausland dringend brauchte. Erst nach
internationalen Protesten wurde ihm Anfang Oktober 2002 sein Pass
ausgehändigt.
Auch gegen den Kandidaten der CHP (Republikanische Volkspartei),
Orhan Ekmen, wurde wegen des Zitierens eines kurdischen Sprichwortes
bei der Wahlveranstaltung am 08. Oktober 2002 in Kozluk - Provinz
Batman - eine Untersuchung wegen „Separatismus“ und des „Verstoßes
gegen Wahlbestimmungen“ eingeleitet.
Diese Praktiken in der Türkei machen deutlich, dass sowohl die
Verfassungsänderung, als auch die am 03. August 2002 verabschiedeten
„EU-Anpassungsgesetze“ eine Farce sind. Während die türkische Seite
vehement behauptet, dass mit diesen Gesetzen Kurdisch nicht mehr
verboten wäre, verabschiedet die zentrale Wahlkommission in Ankara
am 08. August Richtlinien, in denen – ohne es beim Namen zu nennen
– Wahlpropaganda in kurdischer Sprache verboten wird.
Wir protestieren gegen diese Praktiken der türkischen Justiz und
Behörden und appellieren an die Europäische Kommission, das Europa
Parlament und den Europarat sowie insbesondere an die Deutsche Bundesregierung,
auf die türkische Regierung einzuwirken, damit die Türkei als EU-Kandidat
die Kopenhagener Kriterien erfüllt und die Diskriminierungen und
Schikanen gegen die kurdische Bevölkerung und die friedlich agierenden
kurdischen Politikerinnen und Politiker beendet.
Bonn, 22. Oktober 2002
Internationaler Verein für
die Menschenrechte
der Kurden - IMK e.V.
Abubekir Saydam
Büroleiter
(für den Vorstand)
imkkurds@aol.com
Tel: 0228 / 36 28 02
Fax: 0228 / 36 32 97 |
Gesellschaft für
bedrohte Völker –
GfbV
Tilmann Zülch
Generalsekretär
info@gfbv.de
0551 / 49 90 60
0551 / 58 028 |
Verband der Vereine
aus Kurdistan e.V. -
KOMKAR
Fettah Timar
Vorsitzender
komkar@t-online.de
02203 / 93 51 72
02203 / 31 126
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