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Programme
- (PSK)
I. Abschnitt
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- ENTWICKLUNG KURDISTANS ZUR KOLONIE
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- Unser Land Kurdistan, in dem das
kurdische Volk seit Jahrtausenden lebt, ist heute auf vier Staaten
(Türkei, Iran, Irak, Syrien) aufgeteilt, und das kurdische
Volk mit seinen über 30 Millionen Menschen ist unterjocht.
Kurdistan war zunächst unter dem Osmanischen und dem Iranischen
Reich aufgeteilt worden. Durch Kriege und die starke Ausbeutung,
die diese beiden großen Despotien in Kurdistan führten,
wurde unser Land zerstört und ausgeplündert; seine ökonomische,
soziale und kulturelle Entwicklung wurde verhindert. Die feudale
Struktur Kurdistans stellte ein bedeutendes Hindernis für
die Bildung einer zentralen Einheit dar.
- Mehrere Aufstände von nationalem
Charakter, die das kurdische Volk im Laufe des 19. Jahrhunderts
unternahm, wurden durch die gemeinsamen Bemühungen des Osmanischen
und des Iranischen Staates und die Unterstützung der großen
westlichen kolonialistischen Staaten niedergeschlagen, die dann
bemüht waren, die Region unter ihre Kontrolle zu bringen.
- Nach dem Ersten Weltkrieg brach
der Osmanische Staat zusammen. Im Zuge des Kampfes, den die Imperialisten
vor allem zur Erlangung der reichen Erdölvorkommen führten,
wurde Kurdistan ein weiteres Mal geteilt. Während die Engländer
den Großteil Südkurdistans in die Grenzen des unter
ihrem Mandat stehenden Irak nahmen, banden die Franzosen das hinsichtlich
Erdöl und Agrarwirtschaft reiche Gebiet "Jezire".und den
"Kurd-Dagh" an Syrien, das unter ihrer Verwaltung stand. Der größte
Teil Kurdistans wurde der Türkischen Republik überlassen,
die auf den Trümmern des Osmanischen Reiches gegründet
wurde und dessen Erbe antrat. Der Iran behielt seinen Teil. So
wurde Kurdistan in vier Teile geteilt und blieb es bis heute.
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- Die regionalen Staaten, auf die
Kurdistan aufgeteilt ist, und die imperialistischen Kräfte
schlugen die vielen nationalen Aufstände, die unser Volk
im Laufe des 20. Jahrhunderts unternahm, blutig und mit Terror
nieder. 1n Verfolgung ihrer Interessen handelten sie meist gemeinsam
und unterstütz-ten sich gegenseitig.
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- Sowohl in der Türkei und im
Iran als auch in Syrien und dem Irak, die in den Folgejahren unabhängig
wurden, bildeten sich Nationalstaaten. Mit der Zeit entwickelte
sich das ökonomische, soziale und kulturelle Leben beträchtlich.
Nur Kurdistan blieb aufgrund starker nationaler Unterdrückung
und Ausbeutung von dieser Entwicklung ausgeschlossen. Bodenschätze
und alle anderen natürlichen Reichtümer unseres Landes
wurden ausgeplündert. Unser Volk durfte weder aus dem Erdöl,
das allein für eine rasche Entwicklung unseres Landes ausgereicht
hätte, noch aus anderen Bodenschätzen wie Chrom, Kupfer,
Eisen, Kohle, Phosphaten u.a. einen Nutzen ziehen. Alle diese
werden gefördert und abtransportiert. Die reichen Wasservorkommen
Kurdistans fließen entweder ungenutzt oder die daraus gewonnene
Energie wird außerhalb des Landes genutzt. Unser Volk lebt
heute in Kurdistan, das seit Jahrhunderten für seine Viehhaltung
berühmt ist und fruchtbare, landwirtschaftlichnutzbare Böden
besitzt, in Not und Elend. Keiner dieser Staaten wendete irgendeine
Mühe auf, um die Wirtschaft Kurdistans zu beleben, ganz im
Gegenteil, sie praktizierten dort eindeutig eine Politik der Ausbeutung
und Zerstörung. So tat sich in all diesen Staaten zwischen
den Metropolen und Kurdistan ein wahrer Abgrund auf.
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- Seit dem Ersten Weltkrieg kam die
Entwicklung der Produktivkräfte in der Türkei, im Irak,
Iran und in Syrien zu einem gewissen Grade voran. Auf den Gebieten
der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie wurden Fortschritte
erzielt. Im Zuge dieser Entwicklung wichen die Feudalbeziehungen
zu einem großen Teil kapitalistischen Beziehungen. Der Prozeß
der Nationenbildung beschleunigte sich, die nationalen Kulturen
machten große Schritte nach vom.
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- In Kurdistan jedoch geht die Wandlung
äußerst langsam voran. Ein Grund dafür ist die
gegen Kurdistan gerichtete intensive Ausbeutung, ein weiterer
Grund die gewaltige nationale Unterdrückung des kurdischen
Volkes. Die Staaten, die Kurdistan unter sich teilen, führen
in Kurdistan seit Jahren Krieg zur Niederschlagung des Freiheitskampfes
des kurdischen Volkes. Das kurdische Volk ist schier endlosen
Massakern und Verbannungen ausgesetzt. Das Land gleicht einem
Brandherd. In einer solchen Lage, in der es keine minimale Sicherheit
gibt und die Bevölkerung ständig in Lebensgefahr schwebt,
ist eine Verbesserung des ökonomischen und sozialen Lebens
nicht zu erwarten. Im Gegenteil, in den letzten Jahren wurde unser
Land geradezu zur Ruinedurch die Gewaltregime der Türkei,
des Irak und Irans, die Massaker zur Unterdrückung unseres
nationalen Befreiungskampfes führen, Städte, Dörfer
und selbst die Natur blindlings zerstören und sogar chemische
Waffen einsetzen.
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- Die kurdische Sprache und Kultur
sind in allen vier Staaten extremem Druck ausgesetzt. Diese Unterdrückung
hat vor allem in der Türkei nie dagewesene Ausmaße
angenommen. Der Türkische Staat griff zu unvorstellbaren
Wegen und Mitteln zur Assimilierung des k__rdischen Volkes und
Vernichtung der kurdischen Sprache und Kultur. Die kurdische Sprache
wurde im Bildungsbereich, auf öffentlichen Ämtern und
in Publikationen verboten. Zeitweise war selbst das Kurdisch-Sprechen
im privaten Bereich verboten und unter Strafe gestellt. Es ist
klar, daß diese noch heute andauernde Unterdrückung
die kulturelle und soziale Entwicklung der kurdischen Gesellschaft
beträchtlich behindert hat.
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- Die Beziehungen Kolonie-Metropole
sind sowohl in der Wirtschaft als auch in allen sozialen, politischen
und kulturellen Bereichen deutlich erkennbar.
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- Die türkische Bourgeoisie
benutzt Kurdistan heute als Markt. Rohstoffe und landwirtschaftliche
Erzeugnisse holt sie sich billig von dort und verkauft Industrieprodukte
dorthin. Für Erdöl, Eisen, Kupfer, Kohle, Chrom, Phosphat
und Elektrizität, die sie dort gewinnt, gibt sie als Staat
keinerlei Gegenleistung, denn sie rechnet die Gegend zu ihrem
Eigentum. Allerdings zum Aufschwung der Region, zur Verbesserung
des Lebensstandards unserer Bevölkerung in Kurdistan, unternimmt
sie keinerlei Investitionen. Die kurdische Kultur wird ebenso
wie die kurdische Bevölkerung zerstört.
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- Nordkurdistan liefert den türkischen
Kapitalisten und den Großgrundbesitzern billige Arbeitskräfte.
Ständig findet von Kurdistan in den Westen (der Türkei)
ein Strom von Arbeitskraft und eine Abwanderung der Intelligenz
statt. Auch die in Kurdistan angesammelten Reichtümer fließen
in den Westen und werden erst dort tatsächlich in Kapital
umgewandelt.
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- Aufgrund des beschriebenen Getriebes
von massiver Kolonialisierung und Unterdrückung kann die
Gesellschaft Kurdistans ihre natürliche Entwicklungsphase
nicht durchleben, kann nicht mit den Forderungen der Moderne mithalten.
Diese Situation beweist sich in jedem Bereich des sozialen Lebens,
in der andauernden Stammesstruktur, der reaktionären religiösen
Institution der Scheichs und dem Großgrundbesitz in Form
des Agha-Wesens. Andererseits betreibt die kolonialistische Führung
zur leichteren Ausbeutung Kurdistans und Kontrollierung der kurdischen
Gesellschaft eine Politik der Kollaboration mit den erwähnten
feudalen Elementen und findet in ihnen starke Unterstützung.
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- DER HISTORISCHE SCHRITT VOR
DEM KURDISCHEN VOLK: DIE NATIONALE DEMOKRATISCHE REVOLUTION
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- Aus all diesen Gründen ist
der historische Hauptschritt, vor dem die kurdische Gesellschaft
heute steht, die nationale Befreiung. Bevor es die Fremdherrschaft
über Kurdistan nicht beendet und eine demokratische Gesellschaft
geschaffen hat, kann das kurdische Volk nicht frei sein, keinen
Frieden erlangen und sich nicht entwickeln.
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- Die vor uns liegende Grundetappe
ist die nationale demokratische Revolution: die Beendigung der
Fremdherrschaft, die Abschaffung der feudalen Überreste mittels
einer Bodenreform sowie der Erwerb von Land durch die Bauern,
Schaffung einer demokratischen Gesellschaft, Kontrolle und Bewahrung
der über-und unterirdischen Ressourcen Kurdistans, Entwicklung
der nationalen Wirtschaft und Kultur.
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- Die nationale Befreiung wird das
Werk des kurdischen Volkes selbst sein. Ohne einen harten Kampf
wird sie unmöglich sein. Hierzu ist es notwendig, ausgenommen
Kollaborateuren und verräterischen Elementen, alle Kräfte
in einer Front zu vereinigen - Arbeiter und Bauern, Intellektuelle,
Religiöse, Kleingewerbetreibende und Handwerker, in Händler
und Industrielle Beschäftigte, patriotische Landbesitzer,
patriotische Parteien, die diese Teile der Gesellschaft vertreten,
und die Organisationen der Frauen und der Jugend.
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- DIE PSK, IHR CHARAKTER, IHRE
ZIELE
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- Die Sozialistische Partei Kurdistans
(PSK) wurde Ende 1974 in dem von der Türkei besetzten Teil
Kurdistans gegründet, und in diesem Teil führt sie ihren
Kampf. Die PSK ist die Partei der Arbeiterklasse, der armen und
mittelständischen Bauern, der Gewerbetreibenden und Handwerker,
der Intellektuellen und der übrigen werktätigen Bevölkerungsteile
Kurdistans. Als Nahziel hat die PSK sich die nationale Befreiungsrevolution
gesetzt.
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- Die Formen unseres nationalen Befreiungskampfes
sowie die anzuwendenden Mittel hängen von den konkreten Umständen
ab. Wir streben eine friedliche und gerechte Lösung an und
wollen, daß das kurdische Volk sowie seine Nachbarvölker
nicht länger leiden. Das hängt aber nicht von uns allein
ab. Die kolonialistischen Kräfte haben die legitimen Rechte
des kurdischen Volkes bisher nicht anerkannt und bemühen
sich nach wie vor darum, unseren Freiheitskampf mit Gewalt niederzuschlagen.
In dieser Situation ist es natürlich und notwendig, daß
auch wir uns zwecks Beendi-gung des gewalttätigen, kolonialistischen
Regimes und für ein Leben in Freiheit aller legitimen und
den Umständen angemessenen Mittel und Wege bedienen.
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- Unsere Partei betrachtet im nationalen
Befreiungskampf das werktätige türkische Volk sowie
die Türkischen fortschrittlichen und demokratischen Menschen
als befreundete Kräfte und mißt der Solidarität
und dem gemeinsamen Kampf mit ihnen große Bedeutung bei.
Die Erlangung der Freiheit durch das kurdische Volk ist eng verbunden
mit der Demokratisierung der Türkei. Die unterdrückerische
Politik, die das kolonialistische Regime gegen das kurdische Volk
führt, ist der Hauptgrund für den Anstieg von Chauvinismus
und Militarismus im Lande, für das Leid beider Völker
und die Vergeudung menschlicher und natürlicher Kräfte.
Es ist zum Nutzen beider Völker, diese Politik zu beenden
und eine friedliche, gerechte Lösung zu finden.
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- Die PSK betrachtet auf internationaler
Ebene alle Kräfte, die für die Werktätigen, für
Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Umweltschutz
sind, als Freunde und hält die Solidarität mit ihnen
für wertvoll und wichtig.
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- ÜBERGANG ZUM SOZIALISMUS
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- Das Fernziel der PSK ist der Sozialismus.
Unsere Partei betrachtet den Sozialismus als Notwendigkeit, damit
der Mensch in jeder Hinsicht frei sein und sich vielseitig fortentwickeln
kann. Sozialismus bedeutet die Beendigung jeder Art von ausbeuterischen
und unterdruckerischen Beziehungen im gesellschaftlichen Leben
sowie tatsächliche Freiheit und Gleichheit.
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- Die PSK versteht unter Sozialismus
die Stufe, die bei der Weiterentwicklung der Menschheit notgedrungen
auf den Kapitalismus folgt. Den Nutzen daraus ziehen die Werktätigen,
die die große Mehrheit der Gesellschaft unserer Epoche stellen,
sowie die Menschheit schlechthin.
- Andererseits haben die seit der
Oktober-Revolution von 1917 gemachten Erfahrungen gezeigt, daß
der Aufbau des Sozialismus eine lange historische Periode erfordert
und auch von Zeit zu Zeit Rückschlägen ausgesetzt sein
wird. Weiterhin haben diese Erfahrungen demonstriert, daß
der Aufbau des Sozialismus ohne den Wunsch und die Unterstützung
der Bevölkerungsmehrheit nicht möglich ist. Dieses wiederum
ist ausschließlich in einer Mehrparteien- Gesellschaft möglich,
die pluralistisch und demokratisch ist, in der das Volk seine
Wünsche frei und offen zum Ausdruck bringen kann. Die Gesellschaft
muß für eine solche Umwandlung in ökonomischer,
politischer und kultureller Hinsicht reifen. Der Übergang
zum Sozialismus ist gleichzeitig von den nationalen und internationalen
Gesamtvoraussetzungen abhängig.
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- Unseres Erachtens ist der Sozialismus
zum jetzigen Zeitpunkt kein Nahziel für Kurdistan. Die Schaffung
einer demokratischen Gesellschaft, die entwicklung und Verbreitung
der nationalen Wirtschaft und Kultur sowie die Reifung der Gesellschaft
für den Sozialismus nach der nationalen Befreiung werden
eine lange Zeit in Anspruch nehmen, die jetzt nicht abzusehen
ist.
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- Die PSK stellt sich den Übergang
zum Sozialismus vollständig unter demokratischen Bedingungen,
mit Wunsch und Unterstützung des Volkes, also friedlich,
vor. Wenn sie in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft
bei einer gänzlich freien Wahl das Vertrauen und die Unterstützung
des Volkes gewinnt, wird sie die Regierung übernehmen und
Schritt für Schritt ihr Programm in Richtung Sozialismus
in die Praxis umsetzen. Sobald sie die Unterstützung des
Volkes verlieren sollte, wird sie von der Regierung zurücktreten
und oppositionelle Aufgaben übernehmen.
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- DIE SPEZIELLE LAGE DES KAMPFES
IN JEDEM TEIL,
- DIE NOTWENDIGKEIT ZUSOLIDARITÄT
UND ZUSAMMENARBEIT
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- Die Grenzen, die Kurdistan zerteilen,
sind von den imperialistischen Kräften und regionalen Staaten
ohne die Zustimmung des kurdischen Volkes gezogen worden. Das
kurdische Volk hat diese Grenzen nicht anerkannt und wird sie
auch nicht anerkennen.
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- Die Staaten, die Kurdistan unter
sich aufgeteilt haben, unterstützen sich gegenseitig bei
der Niederhaltung des Befreiungskampfes unseres Volkes, hierzu
überschreiten sie gegebenenfalls auch mit militärischen
Einheiten die Grenzen. Es ist unabdingbar, daß die patriotischen
Kräfte unseres Volkes, die in allen Teilen Kurdistans den
Befreiungskampf führen, hiergegen untereinander intensive
Solidarität und Kooperation beweisen. Die Form von Zusammenarbeit
und Solidarität ändert sich je nach Bedarf und Umständen.
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- Weiterhin steht der Befreiungskampf
in jedem Teil in enger Beziehung zum Kampf der anderen Völker,
die in dem entsprechenden Teil mit unserem Volk zusammenleben.
Auch ist er beeinflußt von den historischen, sozialen und
politischen Voraussetzungen in den erwähnten Staaten. Der
Kampf kann in Zusammenhang mit diesen Bedingungen in jedem Teil
anders ablaufen, zu unterschiedlichen Zeiten beendet sein und
zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Die Organisierung und Führung
des Kampfes jeden Teiles fällt den revolutionären und
patriotischen Organisationen zu, die aus den Reihen unseres Volkes
in dem entsprechenden Teil hervorgehen.
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- Die PSK hält Solidarität
und Kooperation mit den patriotischen Organisationen in den anderen
Teilen zur Befreiung unseres Volkes für wichtig und übernimmt
dort, wo es für die Interessen der nationalen Bewegung notwendig
ist, die Pflicht einer freundschaftlichen Kritik; sie mischt sich
aber nicht in die inneren Angelegenheiten dieser Teile und deren
Organisationen ein.
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- Die Aufhebung der Grenzen, die
Kurdistan zerteilen, sowie die Herstellung der nationalen Einheit,
gehören zu unseren Hauptzielen. Sie sind an die Entwicklung
geeigneter historischer Voraussetzungen in der Zukunft geknüpft.
Für einen Schritt zur Einheit müssen mindestens zwei
Teile Kurdistans frei sein. Sollten sich hierfür geeignete
Voraussetzungen ergeben, wird die PSK sich um die Einheit bemühen.
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- SPALTUNG ODER DEMOKRATISCHE
EINHEIT
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- Die PSK sieht die nationale Befreiung
des kurdischen Volkes in dem Recht unseres Volkes auf Selbstbestimmung
seines Schicksals. Das kurdische Volk muß sich selbst regieren.
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- Unsere Partei ist der Meinung,
daß es hierfür in Nordkurdistan zwei Möglichkeiten
geben könnte: Das kurdische Volk könnte sich abspalten
und einen eigenen Staat gründen oder eine demokratische Einheit
mit dem türkischen Volk wählen.
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- Im zweiten Fall müßte
die Einheit aus einer Föderation zweier gleichberechtigter
Republiken bestehen. Kurdistan müßte sich a1s eigenständige
Republik organisieren, ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung
haben und in jeder Hinsicht über die gleichen Rechte verfügen
wie die Türkei.
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- Sobald die Voraussetzungen für
das Recht auf Selbstbestimmung seines Schicksals reif sind, kann
das kurdische Volk eine dieser beiden Möglichkeiten wählen.
In beiden Fällen handelt es sich um den Status eines unabhängigen
Staates.
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- II. Abschnitt
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- Politische Ziele
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- 1. Die kolonialistische Verwaltung
der herrschenden Klassen der Türkei über Kurdistan soll
beendet, und in unserem Land eine demokratische Republik errichtet
werden.
- 2. Es sollen Beziehungen zu anderen
Ländern auf der Basis von Gleichberechtigung und gegenseitigem
Nutzen aufgebaut werden; alle ausländischen Militärstützpunkte
sollen aufgehoben werden.
- 3. Nach den Prinzipien einer allgemeinen
und gleichen, geheimen, einstufigen Wahl, an der sich alle Parteien
frei beteiligen können, soll ein Nationales Parlament Kurdistan
gegründet werden, das die Legislative für Kurdistan
innehaben und die Regierung bilden soll.
- 4. Jeder Staatsbürger/jede
Staatsbürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat,
soll bei Parlaments und Kommunalwahlen wahlberechtigt sein und
ab der Vollendung des 21. Lebensjahres auch das Recht haben, gewählt
zu werden.
- 5. Ohne Ansehen der Rasse, des
Geschlechts, der Sprache oder Religion soll jedem Menschen vollständige
Gesinnungs-, Glaubens-, Meinungs-, Presse-, Organisation- und
Versammlungsfreiheit gewährt werden.
- 6. Die Völker, die in Kurdistan
als Minderheiten leben, sollen von jeder Unterdrückung befreit
werden und nationale und demokratische Rechte zuerkannt bekommen.
- 7. Hinsichtlich der Menschenrechte
sollen die Prinzipien und Regelungen zur Anwendung kommen, die
in der Universalen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen und im Rahmen des Europarates und der Konferenz für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vereinbart wurden.
- 8. Die Gesetze der kolonialistischen
Verwaltung sollen außer Kraft gesetzt und durch neue ersetzt
werden, die dem Charakter einer demokratischen Republik und den
nationalen Interessen entsprechen.
- 9. Ein demokratisches Justizsystem
soll eingerichtet werden, das die Unabhängigkeit der Gerichte
und die richterliche Hoheit umfaßt.
- 10. Zur Verteidigung der demokratischen
Republik soll eine nationale Armee aufgestellt werden.
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- Aufbau der nationalen Wirtschaft
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- 11. Die vom kolonialistischen Staat
hinterlassenen Betriebe, Banken und Bergwerke sollen verstaatlicht
werden.
- 12. Rentable private Großunternehmen
sollen unangetastet bleiben; Großunternehmen jedoch, die
hinsichtlich des öffentlichen Nutzens für notwendig
erachtet werden, sollen verstaatlicht werden.
- 13. In dem Rahmen, wie die nationalen
Interessen es erfordern, sollen Anreize für die Einfuhr ausländischen
Kapitals und Technologie ins Land gegeben werden.
- 14. Eine Schwerindustrie sollen
errichtet werden.
- 15. Es sollen Vorkehrungen zum
Schutz von Kleingewerbetreibenden und Handwerkern getroffen werden.
- 16. Das Handwerk soll bewahrt und
in der Entwicklung gefördert werden.
- 17. Es sollen intensiv darauf hingearbeitet
werden, die reichen Gewässervorkommen Kurdistans für
die Energiegewinnung und Bewässerung zu nutzen.
- 18. Zum Schutz des Waldes, zur
Ausdehnung der Waldgebiete, zum Schutz und zur Vermehrung der
Vögel, Fische sowie der übrigen Jagdtiere und Pflanzen,
kurz aller natürlischen Reichtümer sowie zur Verhinderung
der Umweltzerstörung sollen ernsthafte Maßnahmen ergriffen
werden.
- 19. Touristische Möglichkeiten
sollen genutzt und ausgebaut werden.
- Organisation des Arbeitslebens
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- 20. Bei der Organisation des Arbeitslebens
sollen die Standardbestimmungen der ILO zur Anwendung kommen.
- 21. Für alle Arbeitenden soll
ausnahmslos ein Arbeitstag von nicht mehr als 8 Stunden eingeführt
werden.
- 22. Allen Arbeitenden soll das
Recht auf gewerkschaftliche Organisierung, Tarifabkommen und Streik
garantiert werden.
- 23. Es soll ein System sozialer
Sicherheit errichtet werden, das auch eine Arbeitslosenversicherung
umfaßt.
- 24. Das Rentenalter soll unter
Berücksichtigung des Durchschnittsalters in Kurdistan, der
übrigen Umstände dort sowie internationaler Standards
festgesetzt werden.
- 25. Bedürftige Witwen und
Waisen von im Befreiungskampf Gefallenen sollen Rentenzahlungen
erhalten.
- 26. Jeder/Jede soll leistungsgerecht
entlohnt werden.
- 27. Die Beschäftigung von
Kindern unter 16 Jahren soll verboten werden, es sei denn, sie
helfen bei einer familiär ausgeübten Tätigkeit
mit, die nicht gesundheitsgefährdend ist.
- 28. Frauen sollen Chancengleichheit
im Arbeitsleben erhalten, für gleiche Arbeit sollen sie gleichen
Lohn bekommen, und für die Lösung der Probleme, die
bei ihnen durch Mutterschaft und Geburt auftreten, sollen gesetzliche
Absicherungen geschaffen werden.
- 29. Die Beteiligung der Arbeitenden
an Führung und Kontrolle des Arbeitsplatzes soll garantiert
werden.
- 30. Schanden für die Menschheit
wie Prostitution und Bettelei, sollen verboten werden; jeder soll
eine Arbeit bekommen, von der er/sie seinen Lebensunterhalt bestreiten
kann.
- 31. Jedem Arbeitenden soll der
notwendige bezahlte Urlaub und Ruhezeiten garantiert werden.
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- Bodenreform und Bauernschaft
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- 32. Mit einer Bodenreform soll
der Boden, der den Großgrundbesitzern gehört, nationalisiert
werden.
- Den Großgrundbesitzern, die
den nationalen Befreiungskampf unterstützt haben, soll eine
Abfindung gezahlt werden; der Boden der Kollaborateure jedoch
soll ohne Gegenleistung konfisziert werden.
- 33. An Bauern ohne oder mit wenig
Land soll Boden unentgeltlich verteilt werden, die Bildung freiwilliger
Kooperativen soll gefördert werden, für moderne Landwirtschaftsgeräte
soll gesorgt werden, für das Erlernen und Anwenden der Agrartechnik
durch die bäuerlichen Produzenten sollen ausreichend Fachleute
gestellt werden, deren Ausbildung gefördert werden soll.
- 34. Alle Weiden sollen verstaatlicht
und deren Nutzung auf wissenschaftlicher Grundlage geordnet werden;
- Ernährung, Unterbringung,
Schutz und Krankheitsbehandlung des Viehs sowie die Bearbeitung
tierischer Produkte soll nach modernen Methoden durchgeführt
werden, wozu den Produzenten Hilfestellung gewährt werden
soll.
- 35. Armen und mittelständischen
Bauern sollen sämtliche Schulden erlassen werden.
- 36. Den bäuerlichen Produzenten
sollen ausreichend Kredite gewährt werden, die bäuerlichen
Werktätigen sollen von der Ausbeutung durch Wucherer befreit
werden; Wucher soll verboten werden.
- 37. Es soll verhindert werden,
daß Bauern Abgaben oder Steuern an Aghas, Beys oder Scheichs
- unter welchem Namen auch immer- sowie Fronarbeit leisten; diese
Art von sklavischen Beziehungen, als Überbleibsel der feudalen
Phase, sollen abgeschafft werden.
- 38. Es soll darauf hingearbeitet
werden, daß alle Dörfer schnellstmöglich mit Elektrizität,
Straßen, Wasser, Schulen, Gesundheitsstationen, Lesesälen
und ähnlichen Einrichtungen und Diensten ausgestattet werden.
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- Nationale Bildung und Kultur
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- 39. Amtssprache in Kurdistan soll
Kurdisch sein.
- Den in Nordkurdistan gesprochenen
Dialekten des Kurdischen, Kurmanci und Zazaki, sollen auf gleichberechtigter
Basis Möglichkeiten zur freien Entfaltung gegeben werden,
eine Verschmelzung der Dialekte und die Frage der sprachlichen
Einheit soll dem natürlichen Prozeß anheimgestellt
werden.
- 40. Den Erfordernissen der Wissenschaft
und den Interessen des Volkes entsprechend soll ein demokratisches
Bildungswesen eingeführt werden.
- 41. Schulpflicht soll bis zum 16.
Lebensjahr herrschen; Bedürftigen sollen Lebensmittel, Kleidung
und Lehrmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- 42. Die Bevölkerung Kurdistans,
die in der Mehrheit aus Analphabeten besteht, soll auf dem Wege
der Erwachsenenbildung aus dem Bildungsmangel befreit werden.
- 43. Es soll ernsthaft darauf hingearbeitet
werden, daß die kurdische Schriftsprache und Literatur,
die man bisher durch unglaublichen Druck auszulöschen versucht
hatte, in kürzester Zeit von breiten Massen gelernt und überall
in Kurdistan, in Schulen, in der Presse und in allen Bereichen
des öffentlichen Lebens angewendet wird.
- 44. Es sollen die notwendigen Maßnahmen
ergriffen werden, damit jeder seine Fähigkeiten entfalten
und von den Möglichkeiten der Kultur und Kunst Gebrauch machen
kann.
- 45. Für die physische und
psychische Gesundheit der Jugend soll dem Sport Bedeutung beigemessen
und Jugend-Kultur-Zentren eingerichtet werden. Es soll darauf
hingearbeitet werden, daß der Sport in das Leben der gesamten
Bevölkerung integriert wird.
- 46. Religiöse und staatliche
Angelegenheiten sollen voneinander getrennt werden.
- Jeder Mensch soll Religionsfreiheit
genießen, niemand darf aufgrund seines Glaubens unterdrückt
oder privilegiert werden.
- Scheichs und anderen Elementen,
die die Religion gemäß ihren Interessen instrumentalisieren,
soll keine Gelegenheit zur Irreführung der Bevölkerung
gegeben werden.
- 47. Es soll dafür gesorgt
werden, daß die Geschichte, Kunst und Kultur unserer Nation
aufgedeckt und weiterentwickelt wird.
- 48. Die historischen Werke und
Bauten Kurdistans sollen erforscht, restauriert und geschützt
werden.
- 49. Allen in Kurdistan lebenden
Minderheiten soll die Möglichkeit zur freien Verwendung ihrer
Sprachen garantiert werden; in Bildung, Lehre, Kunst und allen
übrigen Bereichen sollen sie keinerlei Beschränkungen
unterworfen werden.
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- Frauen
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- 50. Zur Befreiung der Frauen und
ihrer gleichberechtigten Teilnahme am Arbeits-, sozialen und politischen
Leben sollen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
- 51. Alle aus der Feudalzeit verbliebenen
Erniedrigungen und Unterdrückungen gegenüber Frauen
sollen abgeschafft werden; Gewalt gegen Frauen in der Familie
soll strafbar sein, und zu ihrer Verhinderung sollen die nötigen
Vorkehrungen getroffen werden.
- 52. Es soll der Bildung von Frauen
besondere Bedeutung beigemessen werden; es soll dafür gesorgt
werden, daß Frauen gleichberechtigt von der Bildung profitieren.
- 53. Die Zahlung eines Brautpreises
soll abgeschafft werden.
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- Wohnungs- und Städtebau
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- 54. Die PSK will unser Volk aus
den primitiven Behausungen, in denen es heute lebt, befreien und
somit verhindern, daß es Erdbeben und Lawinen zum Opfer
fällt.
- Unsere bäuerliche Bevölkerung
soll aus Kom und Mezra (versireuten kleine Siedlungen) befreit
werden.
- 55. Jeder Familie soll ihren Bedürfnissen
und der Gesundheit entsprechend eine zeitgemäße Wohnung
geschaffen werden.
- Die Mieten sollen kontrolliert
und Bedürftigen Miethilfen geleistet werden.
- 56. Bei Ansiedlung und Wohnungsbau
soll einem planvollen, modernen Verständnis von Städebau
gefolgt werden, das bequeme Verkehrsverbindungen, Luft-Reinerhaltung,
Grünflächen, Parks und ästhetische Punkte beachtet.
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- Gesundheits und Sozialdienste
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- 57. Jedem Menschen sollen ausreichend
Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt werden, Hunger und
verdeckter Hunger sollen beendet werden.
- 58. Zur Gesundheitsversorgung der
Bevölkerung sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen
werden; Bedürftige sollen in öffentlichen Krankenhäusern
und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unentgeltlich
untersucht, behandelt und gepflegt sowie mit Medikamenten versorgt
werden.
- 59. Für die Kinder sollen
in ausreichender Zahl Kindergärten geschaffen werden; Waisenkinder
sollen unter Aufsicht und Kontrolle des Staates aufgezogen werden.
- 60. Für Pflege und Auskommen
von bedürftigen Kranken, Behinderten und alten Menschen soll
der Staat aufkommen.
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