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Programme - (PSK)

I. Abschnitt

 
ENTWICKLUNG KURDISTANS ZUR KOLONIE
 
Unser Land Kurdistan, in dem das kurdische Volk seit Jahrtausenden lebt, ist heute auf vier Staaten (Türkei, Iran, Irak, Syrien) aufgeteilt, und das kurdische Volk mit seinen über 30 Millionen Menschen ist unterjocht. Kurdistan war zunächst unter dem Osmanischen und dem Iranischen Reich aufgeteilt worden. Durch Kriege und die starke Ausbeutung, die diese beiden großen Despotien in Kurdistan führten, wurde unser Land zerstört und ausgeplündert; seine ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung wurde verhindert. Die feudale Struktur Kurdistans stellte ein bedeutendes Hindernis für die Bildung einer zentralen Einheit dar.
Mehrere Aufstände von nationalem Charakter, die das kurdische Volk im Laufe des 19. Jahrhunderts unternahm, wurden durch die gemeinsamen Bemühungen des Osmanischen und des Iranischen Staates und die Unterstützung der großen westlichen kolonialistischen Staaten niedergeschlagen, die dann bemüht waren, die Region unter ihre Kontrolle zu bringen.
Nach dem Ersten Weltkrieg brach der Osmanische Staat zusammen. Im Zuge des Kampfes, den die Imperialisten vor allem zur Erlangung der reichen Erdölvorkommen führten, wurde Kurdistan ein weiteres Mal geteilt. Während die Engländer den Großteil Südkurdistans in die Grenzen des unter ihrem Mandat stehenden Irak nahmen, banden die Franzosen das hinsichtlich Erdöl und Agrarwirtschaft reiche Gebiet "Jezire".und den "Kurd-Dagh" an Syrien, das unter ihrer Verwaltung stand. Der größte Teil Kurdistans wurde der Türkischen Republik überlassen, die auf den Trümmern des Osmanischen Reiches gegründet wurde und dessen Erbe antrat. Der Iran behielt seinen Teil. So wurde Kurdistan in vier Teile geteilt und blieb es bis heute.
 
Die regionalen Staaten, auf die Kurdistan aufgeteilt ist, und die imperialistischen Kräfte schlugen die vielen nationalen Aufstände, die unser Volk im Laufe des 20. Jahrhunderts unternahm, blutig und mit Terror nieder. 1n Verfolgung ihrer Interessen handelten sie meist gemeinsam und unterstütz-ten sich gegenseitig.
 
Sowohl in der Türkei und im Iran als auch in Syrien und dem Irak, die in den Folgejahren unabhängig wurden, bildeten sich Nationalstaaten. Mit der Zeit entwickelte sich das ökonomische, soziale und kulturelle Leben beträchtlich. Nur Kurdistan blieb aufgrund starker nationaler Unterdrückung und Ausbeutung von dieser Entwicklung ausgeschlossen. Bodenschätze und alle anderen natürlichen Reichtümer unseres Landes wurden ausgeplündert. Unser Volk durfte weder aus dem Erdöl, das allein für eine rasche Entwicklung unseres Landes ausgereicht hätte, noch aus anderen Bodenschätzen wie Chrom, Kupfer, Eisen, Kohle, Phosphaten u.a. einen Nutzen ziehen. Alle diese werden gefördert und abtransportiert. Die reichen Wasservorkommen Kurdistans fließen entweder ungenutzt oder die daraus gewonnene Energie wird außerhalb des Landes genutzt. Unser Volk lebt heute in Kurdistan, das seit Jahrhunderten für seine Viehhaltung berühmt ist und fruchtbare, landwirtschaftlichnutzbare Böden besitzt, in Not und Elend. Keiner dieser Staaten wendete irgendeine Mühe auf, um die Wirtschaft Kurdistans zu beleben, ganz im Gegenteil, sie praktizierten dort eindeutig eine Politik der Ausbeutung und Zerstörung. So tat sich in all diesen Staaten zwischen den Metropolen und Kurdistan ein wahrer Abgrund auf.
 
Seit dem Ersten Weltkrieg kam die Entwicklung der Produktivkräfte in der Türkei, im Irak, Iran und in Syrien zu einem gewissen Grade voran. Auf den Gebieten der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie wurden Fortschritte erzielt. Im Zuge dieser Entwicklung wichen die Feudalbeziehungen zu einem großen Teil kapitalistischen Beziehungen. Der Prozeß der Nationenbildung beschleunigte sich, die nationalen Kulturen machten große Schritte nach vom.
 
In Kurdistan jedoch geht die Wandlung äußerst langsam voran. Ein Grund dafür ist die gegen Kurdistan gerichtete intensive Ausbeutung, ein weiterer Grund die gewaltige nationale Unterdrückung des kurdischen Volkes. Die Staaten, die Kurdistan unter sich teilen, führen in Kurdistan seit Jahren Krieg zur Niederschlagung des Freiheitskampfes des kurdischen Volkes. Das kurdische Volk ist schier endlosen Massakern und Verbannungen ausgesetzt. Das Land gleicht einem Brandherd. In einer solchen Lage, in der es keine minimale Sicherheit gibt und die Bevölkerung ständig in Lebensgefahr schwebt, ist eine Verbesserung des ökonomischen und sozialen Lebens nicht zu erwarten. Im Gegenteil, in den letzten Jahren wurde unser Land geradezu zur Ruinedurch die Gewaltregime der Türkei, des Irak und Irans, die Massaker zur Unterdrückung unseres nationalen Befreiungskampfes führen, Städte, Dörfer und selbst die Natur blindlings zerstören und sogar chemische Waffen einsetzen.
 
Die kurdische Sprache und Kultur sind in allen vier Staaten extremem Druck ausgesetzt. Diese Unterdrückung hat vor allem in der Türkei nie dagewesene Ausmaße angenommen. Der Türkische Staat griff zu unvorstellbaren Wegen und Mitteln zur Assimilierung des k__rdischen Volkes und Vernichtung der kurdischen Sprache und Kultur. Die kurdische Sprache wurde im Bildungsbereich, auf öffentlichen Ämtern und in Publikationen verboten. Zeitweise war selbst das Kurdisch-Sprechen im privaten Bereich verboten und unter Strafe gestellt. Es ist klar, daß diese noch heute andauernde Unterdrückung die kulturelle und soziale Entwicklung der kurdischen Gesellschaft beträchtlich behindert hat.
 
Die Beziehungen Kolonie-Metropole sind sowohl in der Wirtschaft als auch in allen sozialen, politischen und kulturellen Bereichen deutlich erkennbar.
 
Die türkische Bourgeoisie benutzt Kurdistan heute als Markt. Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse holt sie sich billig von dort und verkauft Industrieprodukte dorthin. Für Erdöl, Eisen, Kupfer, Kohle, Chrom, Phosphat und Elektrizität, die sie dort gewinnt, gibt sie als Staat keinerlei Gegenleistung, denn sie rechnet die Gegend zu ihrem Eigentum. Allerdings zum Aufschwung der Region, zur Verbesserung des Lebensstandards unserer Bevölkerung in Kurdistan, unternimmt sie keinerlei Investitionen. Die kurdische Kultur wird ebenso wie die kurdische Bevölkerung zerstört.
 
Nordkurdistan liefert den türkischen Kapitalisten und den Großgrundbesitzern billige Arbeitskräfte. Ständig findet von Kurdistan in den Westen (der Türkei) ein Strom von Arbeitskraft und eine Abwanderung der Intelligenz statt. Auch die in Kurdistan angesammelten Reichtümer fließen in den Westen und werden erst dort tatsächlich in Kapital umgewandelt.
 
Aufgrund des beschriebenen Getriebes von massiver Kolonialisierung und Unterdrückung kann die Gesellschaft Kurdistans ihre natürliche Entwicklungsphase nicht durchleben, kann nicht mit den Forderungen der Moderne mithalten. Diese Situation beweist sich in jedem Bereich des sozialen Lebens, in der andauernden Stammesstruktur, der reaktionären religiösen Institution der Scheichs und dem Großgrundbesitz in Form des Agha-Wesens. Andererseits betreibt die kolonialistische Führung zur leichteren Ausbeutung Kurdistans und Kontrollierung der kurdischen Gesellschaft eine Politik der Kollaboration mit den erwähnten feudalen Elementen und findet in ihnen starke Unterstützung.
 
DER HISTORISCHE SCHRITT VOR DEM KURDISCHEN VOLK: DIE NATIONALE DEMOKRATISCHE REVOLUTION
 
Aus all diesen Gründen ist der historische Hauptschritt, vor dem die kurdische Gesellschaft heute steht, die nationale Befreiung. Bevor es die Fremdherrschaft über Kurdistan nicht beendet und eine demokratische Gesellschaft geschaffen hat, kann das kurdische Volk nicht frei sein, keinen Frieden erlangen und sich nicht entwickeln.
 
Die vor uns liegende Grundetappe ist die nationale demokratische Revolution: die Beendigung der Fremdherrschaft, die Abschaffung der feudalen Überreste mittels einer Bodenreform sowie der Erwerb von Land durch die Bauern, Schaffung einer demokratischen Gesellschaft, Kontrolle und Bewahrung der über-und unterirdischen Ressourcen Kurdistans, Entwicklung der nationalen Wirtschaft und Kultur.
 
Die nationale Befreiung wird das Werk des kurdischen Volkes selbst sein. Ohne einen harten Kampf wird sie unmöglich sein. Hierzu ist es notwendig, ausgenommen Kollaborateuren und verräterischen Elementen, alle Kräfte in einer Front zu vereinigen - Arbeiter und Bauern, Intellektuelle, Religiöse, Kleingewerbetreibende und Handwerker, in Händler und Industrielle Beschäftigte, patriotische Landbesitzer, patriotische Parteien, die diese Teile der Gesellschaft vertreten, und die Organisationen der Frauen und der Jugend.
 
DIE PSK, IHR CHARAKTER, IHRE ZIELE
 
Die Sozialistische Partei Kurdistans (PSK) wurde Ende 1974 in dem von der Türkei besetzten Teil Kurdistans gegründet, und in diesem Teil führt sie ihren Kampf. Die PSK ist die Partei der Arbeiterklasse, der armen und mittelständischen Bauern, der Gewerbetreibenden und Handwerker, der Intellektuellen und der übrigen werktätigen Bevölkerungsteile Kurdistans. Als Nahziel hat die PSK sich die nationale Befreiungsrevolution gesetzt.
 
Die Formen unseres nationalen Befreiungskampfes sowie die anzuwendenden Mittel hängen von den konkreten Umständen ab. Wir streben eine friedliche und gerechte Lösung an und wollen, daß das kurdische Volk sowie seine Nachbarvölker nicht länger leiden. Das hängt aber nicht von uns allein ab. Die kolonialistischen Kräfte haben die legitimen Rechte des kurdischen Volkes bisher nicht anerkannt und bemühen sich nach wie vor darum, unseren Freiheitskampf mit Gewalt niederzuschlagen. In dieser Situation ist es natürlich und notwendig, daß auch wir uns zwecks Beendi-gung des gewalttätigen, kolonialistischen Regimes und für ein Leben in Freiheit aller legitimen und den Umständen angemessenen Mittel und Wege bedienen.
 
Unsere Partei betrachtet im nationalen Befreiungskampf das werktätige türkische Volk sowie die Türkischen fortschrittlichen und demokratischen Menschen als befreundete Kräfte und mißt der Solidarität und dem gemeinsamen Kampf mit ihnen große Bedeutung bei. Die Erlangung der Freiheit durch das kurdische Volk ist eng verbunden mit der Demokratisierung der Türkei. Die unterdrückerische Politik, die das kolonialistische Regime gegen das kurdische Volk führt, ist der Hauptgrund für den Anstieg von Chauvinismus und Militarismus im Lande, für das Leid beider Völker und die Vergeudung menschlicher und natürlicher Kräfte. Es ist zum Nutzen beider Völker, diese Politik zu beenden und eine friedliche, gerechte Lösung zu finden.
 
Die PSK betrachtet auf internationaler Ebene alle Kräfte, die für die Werktätigen, für Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Umweltschutz sind, als Freunde und hält die Solidarität mit ihnen für wertvoll und wichtig.
 
ÜBERGANG ZUM SOZIALISMUS
 
Das Fernziel der PSK ist der Sozialismus. Unsere Partei betrachtet den Sozialismus als Notwendigkeit, damit der Mensch in jeder Hinsicht frei sein und sich vielseitig fortentwickeln kann. Sozialismus bedeutet die Beendigung jeder Art von ausbeuterischen und unterdruckerischen Beziehungen im gesellschaftlichen Leben sowie tatsächliche Freiheit und Gleichheit.
 
Die PSK versteht unter Sozialismus die Stufe, die bei der Weiterentwicklung der Menschheit notgedrungen auf den Kapitalismus folgt. Den Nutzen daraus ziehen die Werktätigen, die die große Mehrheit der Gesellschaft unserer Epoche stellen, sowie die Menschheit schlechthin.
Andererseits haben die seit der Oktober-Revolution von 1917 gemachten Erfahrungen gezeigt, daß der Aufbau des Sozialismus eine lange historische Periode erfordert und auch von Zeit zu Zeit Rückschlägen ausgesetzt sein wird. Weiterhin haben diese Erfahrungen demonstriert, daß der Aufbau des Sozialismus ohne den Wunsch und die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit nicht möglich ist. Dieses wiederum ist ausschließlich in einer Mehrparteien- Gesellschaft möglich, die pluralistisch und demokratisch ist, in der das Volk seine Wünsche frei und offen zum Ausdruck bringen kann. Die Gesellschaft muß für eine solche Umwandlung in ökonomischer, politischer und kultureller Hinsicht reifen. Der Übergang zum Sozialismus ist gleichzeitig von den nationalen und internationalen Gesamtvoraussetzungen abhängig.
 
Unseres Erachtens ist der Sozialismus zum jetzigen Zeitpunkt kein Nahziel für Kurdistan. Die Schaffung einer demokratischen Gesellschaft, die entwicklung und Verbreitung der nationalen Wirtschaft und Kultur sowie die Reifung der Gesellschaft für den Sozialismus nach der nationalen Befreiung werden eine lange Zeit in Anspruch nehmen, die jetzt nicht abzusehen ist.
 
Die PSK stellt sich den Übergang zum Sozialismus vollständig unter demokratischen Bedingungen, mit Wunsch und Unterstützung des Volkes, also friedlich, vor. Wenn sie in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft bei einer gänzlich freien Wahl das Vertrauen und die Unterstützung des Volkes gewinnt, wird sie die Regierung übernehmen und Schritt für Schritt ihr Programm in Richtung Sozialismus in die Praxis umsetzen. Sobald sie die Unterstützung des Volkes verlieren sollte, wird sie von der Regierung zurücktreten und oppositionelle Aufgaben übernehmen.
 
DIE SPEZIELLE LAGE DES KAMPFES IN JEDEM TEIL,
DIE NOTWENDIGKEIT ZUSOLIDARITÄT UND ZUSAMMENARBEIT
 
Die Grenzen, die Kurdistan zerteilen, sind von den imperialistischen Kräften und regionalen Staaten ohne die Zustimmung des kurdischen Volkes gezogen worden. Das kurdische Volk hat diese Grenzen nicht anerkannt und wird sie auch nicht anerkennen.
 
Die Staaten, die Kurdistan unter sich aufgeteilt haben, unterstützen sich gegenseitig bei der Niederhaltung des Befreiungskampfes unseres Volkes, hierzu überschreiten sie gegebenenfalls auch mit militärischen Einheiten die Grenzen. Es ist unabdingbar, daß die patriotischen Kräfte unseres Volkes, die in allen Teilen Kurdistans den Befreiungskampf führen, hiergegen untereinander intensive Solidarität und Kooperation beweisen. Die Form von Zusammenarbeit und Solidarität ändert sich je nach Bedarf und Umständen.
 
Weiterhin steht der Befreiungskampf in jedem Teil in enger Beziehung zum Kampf der anderen Völker, die in dem entsprechenden Teil mit unserem Volk zusammenleben. Auch ist er beeinflußt von den historischen, sozialen und politischen Voraussetzungen in den erwähnten Staaten. Der Kampf kann in Zusammenhang mit diesen Bedingungen in jedem Teil anders ablaufen, zu unterschiedlichen Zeiten beendet sein und zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Die Organisierung und Führung des Kampfes jeden Teiles fällt den revolutionären und patriotischen Organisationen zu, die aus den Reihen unseres Volkes in dem entsprechenden Teil hervorgehen.
 
Die PSK hält Solidarität und Kooperation mit den patriotischen Organisationen in den anderen Teilen zur Befreiung unseres Volkes für wichtig und übernimmt dort, wo es für die Interessen der nationalen Bewegung notwendig ist, die Pflicht einer freundschaftlichen Kritik; sie mischt sich aber nicht in die inneren Angelegenheiten dieser Teile und deren Organisationen ein.
 
Die Aufhebung der Grenzen, die Kurdistan zerteilen, sowie die Herstellung der nationalen Einheit, gehören zu unseren Hauptzielen. Sie sind an die Entwicklung geeigneter historischer Voraussetzungen in der Zukunft geknüpft. Für einen Schritt zur Einheit müssen mindestens zwei Teile Kurdistans frei sein. Sollten sich hierfür geeignete Voraussetzungen ergeben, wird die PSK sich um die Einheit bemühen.
 
SPALTUNG ODER DEMOKRATISCHE EINHEIT
 
Die PSK sieht die nationale Befreiung des kurdischen Volkes in dem Recht unseres Volkes auf Selbstbestimmung seines Schicksals. Das kurdische Volk muß sich selbst regieren.
 
Unsere Partei ist der Meinung, daß es hierfür in Nordkurdistan zwei Möglichkeiten geben könnte: Das kurdische Volk könnte sich abspalten und einen eigenen Staat gründen oder eine demokratische Einheit mit dem türkischen Volk wählen.
 
Im zweiten Fall müßte die Einheit aus einer Föderation zweier gleichberechtigter Republiken bestehen. Kurdistan müßte sich a1s eigenständige Republik organisieren, ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung haben und in jeder Hinsicht über die gleichen Rechte verfügen wie die Türkei.
 
Sobald die Voraussetzungen für das Recht auf Selbstbestimmung seines Schicksals reif sind, kann das kurdische Volk eine dieser beiden Möglichkeiten wählen. In beiden Fällen handelt es sich um den Status eines unabhängigen Staates.
 
II. Abschnitt
 
Politische Ziele
 
1. Die kolonialistische Verwaltung der herrschenden Klassen der Türkei über Kurdistan soll beendet, und in unserem Land eine demokratische Republik errichtet werden.
2. Es sollen Beziehungen zu anderen Ländern auf der Basis von Gleichberechtigung und gegenseitigem Nutzen aufgebaut werden; alle ausländischen Militärstützpunkte sollen aufgehoben werden.
3. Nach den Prinzipien einer allgemeinen und gleichen, geheimen, einstufigen Wahl, an der sich alle Parteien frei beteiligen können, soll ein Nationales Parlament Kurdistan gegründet werden, das die Legislative für Kurdistan innehaben und die Regierung bilden soll.
4. Jeder Staatsbürger/jede Staatsbürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat, soll bei Parlaments und Kommunalwahlen wahlberechtigt sein und ab der Vollendung des 21. Lebensjahres auch das Recht haben, gewählt zu werden.
5. Ohne Ansehen der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion soll jedem Menschen vollständige Gesinnungs-, Glaubens-, Meinungs-, Presse-, Organisation- und Versammlungsfreiheit gewährt werden.
6. Die Völker, die in Kurdistan als Minderheiten leben, sollen von jeder Unterdrückung befreit werden und nationale und demokratische Rechte zuerkannt bekommen.
7. Hinsichtlich der Menschenrechte sollen die Prinzipien und Regelungen zur Anwendung kommen, die in der Universalen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und im Rahmen des Europarates und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vereinbart wurden.
8. Die Gesetze der kolonialistischen Verwaltung sollen außer Kraft gesetzt und durch neue ersetzt werden, die dem Charakter einer demokratischen Republik und den nationalen Interessen entsprechen.
9. Ein demokratisches Justizsystem soll eingerichtet werden, das die Unabhängigkeit der Gerichte und die richterliche Hoheit umfaßt.
10. Zur Verteidigung der demokratischen Republik soll eine nationale Armee aufgestellt werden.
 
Aufbau der nationalen Wirtschaft
 
11. Die vom kolonialistischen Staat hinterlassenen Betriebe, Banken und Bergwerke sollen verstaatlicht werden.
12. Rentable private Großunternehmen sollen unangetastet bleiben; Großunternehmen jedoch, die hinsichtlich des öffentlichen Nutzens für notwendig erachtet werden, sollen verstaatlicht werden.
13. In dem Rahmen, wie die nationalen Interessen es erfordern, sollen Anreize für die Einfuhr ausländischen Kapitals und Technologie ins Land gegeben werden.
14. Eine Schwerindustrie sollen errichtet werden.
15. Es sollen Vorkehrungen zum Schutz von Kleingewerbetreibenden und Handwerkern getroffen werden.
16. Das Handwerk soll bewahrt und in der Entwicklung gefördert werden.
17. Es sollen intensiv darauf hingearbeitet werden, die reichen Gewässervorkommen Kurdistans für die Energiegewinnung und Bewässerung zu nutzen.
18. Zum Schutz des Waldes, zur Ausdehnung der Waldgebiete, zum Schutz und zur Vermehrung der Vögel, Fische sowie der übrigen Jagdtiere und Pflanzen, kurz aller natürlischen Reichtümer sowie zur Verhinderung der Umweltzerstörung sollen ernsthafte Maßnahmen ergriffen werden.
19. Touristische Möglichkeiten sollen genutzt und ausgebaut werden.
Organisation des Arbeitslebens
 
20. Bei der Organisation des Arbeitslebens sollen die Standardbestimmungen der ILO zur Anwendung kommen.
21. Für alle Arbeitenden soll ausnahmslos ein Arbeitstag von nicht mehr als 8 Stunden eingeführt werden.
22. Allen Arbeitenden soll das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung, Tarifabkommen und Streik garantiert werden.
23. Es soll ein System sozialer Sicherheit errichtet werden, das auch eine Arbeitslosenversicherung umfaßt.
24. Das Rentenalter soll unter Berücksichtigung des Durchschnittsalters in Kurdistan, der übrigen Umstände dort sowie internationaler Standards festgesetzt werden.
25. Bedürftige Witwen und Waisen von im Befreiungskampf Gefallenen sollen Rentenzahlungen erhalten.
26. Jeder/Jede soll leistungsgerecht entlohnt werden.
27. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren soll verboten werden, es sei denn, sie helfen bei einer familiär ausgeübten Tätigkeit mit, die nicht gesundheitsgefährdend ist.
28. Frauen sollen Chancengleichheit im Arbeitsleben erhalten, für gleiche Arbeit sollen sie gleichen Lohn bekommen, und für die Lösung der Probleme, die bei ihnen durch Mutterschaft und Geburt auftreten, sollen gesetzliche Absicherungen geschaffen werden.
29. Die Beteiligung der Arbeitenden an Führung und Kontrolle des Arbeitsplatzes soll garantiert werden.
30. Schanden für die Menschheit wie Prostitution und Bettelei, sollen verboten werden; jeder soll eine Arbeit bekommen, von der er/sie seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
31. Jedem Arbeitenden soll der notwendige bezahlte Urlaub und Ruhezeiten garantiert werden.
 
Bodenreform und Bauernschaft
 
32. Mit einer Bodenreform soll der Boden, der den Großgrundbesitzern gehört, nationalisiert werden.
Den Großgrundbesitzern, die den nationalen Befreiungskampf unterstützt haben, soll eine Abfindung gezahlt werden; der Boden der Kollaborateure jedoch soll ohne Gegenleistung konfisziert werden.
33. An Bauern ohne oder mit wenig Land soll Boden unentgeltlich verteilt werden, die Bildung freiwilliger Kooperativen soll gefördert werden, für moderne Landwirtschaftsgeräte soll gesorgt werden, für das Erlernen und Anwenden der Agrartechnik durch die bäuerlichen Produzenten sollen ausreichend Fachleute gestellt werden, deren Ausbildung gefördert werden soll.
34. Alle Weiden sollen verstaatlicht und deren Nutzung auf wissenschaftlicher Grundlage geordnet werden;
Ernährung, Unterbringung, Schutz und Krankheitsbehandlung des Viehs sowie die Bearbeitung tierischer Produkte soll nach modernen Methoden durchgeführt werden, wozu den Produzenten Hilfestellung gewährt werden soll.
35. Armen und mittelständischen Bauern sollen sämtliche Schulden erlassen werden.
36. Den bäuerlichen Produzenten sollen ausreichend Kredite gewährt werden, die bäuerlichen Werktätigen sollen von der Ausbeutung durch Wucherer befreit werden; Wucher soll verboten werden.
37. Es soll verhindert werden, daß Bauern Abgaben oder Steuern an Aghas, Beys oder Scheichs - unter welchem Namen auch immer- sowie Fronarbeit leisten; diese Art von sklavischen Beziehungen, als Überbleibsel der feudalen Phase, sollen abgeschafft werden.
38. Es soll darauf hingearbeitet werden, daß alle Dörfer schnellstmöglich mit Elektrizität, Straßen, Wasser, Schulen, Gesundheitsstationen, Lesesälen und ähnlichen Einrichtungen und Diensten ausgestattet werden.
 
Nationale Bildung und Kultur
 
39. Amtssprache in Kurdistan soll Kurdisch sein.
Den in Nordkurdistan gesprochenen Dialekten des Kurdischen, Kurmanci und Zazaki, sollen auf gleichberechtigter Basis Möglichkeiten zur freien Entfaltung gegeben werden, eine Verschmelzung der Dialekte und die Frage der sprachlichen Einheit soll dem natürlichen Prozeß anheimgestellt werden.
40. Den Erfordernissen der Wissenschaft und den Interessen des Volkes entsprechend soll ein demokratisches Bildungswesen eingeführt werden.
41. Schulpflicht soll bis zum 16. Lebensjahr herrschen; Bedürftigen sollen Lebensmittel, Kleidung und Lehrmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
42. Die Bevölkerung Kurdistans, die in der Mehrheit aus Analphabeten besteht, soll auf dem Wege der Erwachsenenbildung aus dem Bildungsmangel befreit werden.
43. Es soll ernsthaft darauf hingearbeitet werden, daß die kurdische Schriftsprache und Literatur, die man bisher durch unglaublichen Druck auszulöschen versucht hatte, in kürzester Zeit von breiten Massen gelernt und überall in Kurdistan, in Schulen, in der Presse und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens angewendet wird.
44. Es sollen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit jeder seine Fähigkeiten entfalten und von den Möglichkeiten der Kultur und Kunst Gebrauch machen kann.
45. Für die physische und psychische Gesundheit der Jugend soll dem Sport Bedeutung beigemessen und Jugend-Kultur-Zentren eingerichtet werden. Es soll darauf hingearbeitet werden, daß der Sport in das Leben der gesamten Bevölkerung integriert wird.
46. Religiöse und staatliche Angelegenheiten sollen voneinander getrennt werden.
Jeder Mensch soll Religionsfreiheit genießen, niemand darf aufgrund seines Glaubens unterdrückt oder privilegiert werden.
Scheichs und anderen Elementen, die die Religion gemäß ihren Interessen instrumentalisieren, soll keine Gelegenheit zur Irreführung der Bevölkerung gegeben werden.
47. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Geschichte, Kunst und Kultur unserer Nation aufgedeckt und weiterentwickelt wird.
48. Die historischen Werke und Bauten Kurdistans sollen erforscht, restauriert und geschützt werden.
49. Allen in Kurdistan lebenden Minderheiten soll die Möglichkeit zur freien Verwendung ihrer Sprachen garantiert werden; in Bildung, Lehre, Kunst und allen übrigen Bereichen sollen sie keinerlei Beschränkungen unterworfen werden.
 
Frauen
 
50. Zur Befreiung der Frauen und ihrer gleichberechtigten Teilnahme am Arbeits-, sozialen und politischen Leben sollen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
51. Alle aus der Feudalzeit verbliebenen Erniedrigungen und Unterdrückungen gegenüber Frauen sollen abgeschafft werden; Gewalt gegen Frauen in der Familie soll strafbar sein, und zu ihrer Verhinderung sollen die nötigen Vorkehrungen getroffen werden.
52. Es soll der Bildung von Frauen besondere Bedeutung beigemessen werden; es soll dafür gesorgt werden, daß Frauen gleichberechtigt von der Bildung profitieren.
53. Die Zahlung eines Brautpreises soll abgeschafft werden.
 
Wohnungs- und Städtebau
 
54. Die PSK will unser Volk aus den primitiven Behausungen, in denen es heute lebt, befreien und somit verhindern, daß es Erdbeben und Lawinen zum Opfer fällt.
Unsere bäuerliche Bevölkerung soll aus Kom und Mezra (versireuten kleine Siedlungen) befreit werden.
55. Jeder Familie soll ihren Bedürfnissen und der Gesundheit entsprechend eine zeitgemäße Wohnung geschaffen werden.
Die Mieten sollen kontrolliert und Bedürftigen Miethilfen geleistet werden.
56. Bei Ansiedlung und Wohnungsbau soll einem planvollen, modernen Verständnis von Städebau gefolgt werden, das bequeme Verkehrsverbindungen, Luft-Reinerhaltung, Grünflächen, Parks und ästhetische Punkte beachtet.
 
Gesundheits und Sozialdienste
 
57. Jedem Menschen sollen ausreichend Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt werden, Hunger und verdeckter Hunger sollen beendet werden.
58. Zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden; Bedürftige sollen in öffentlichen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unentgeltlich untersucht, behandelt und gepflegt sowie mit Medikamenten versorgt werden.
59. Für die Kinder sollen in ausreichender Zahl Kindergärten geschaffen werden; Waisenkinder sollen unter Aufsicht und Kontrolle des Staates aufgezogen werden.
60. Für Pflege und Auskommen von bedürftigen Kranken, Behinderten und alten Menschen soll der Staat aufkommen.
PSK Bulten © 2001