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Zur
Situation des kurdischen Volkes im europäischen Jahr gegen
Rassismus
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- Die Europäische Union hat
das Jahr 1997 zum Jahr der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
erklärt. Dies war eine notwendige und überaus wichtige
Entscheidung. Wir begrüßen sie.
- Obwohl nunmehr bereits halbes Jahrhundert
seit dem Niedergang des Faschismus in Europa vergangen ist, bleiben
leider Fremdenfeindlichkeit und Rassismus traurige Bestandteile
des Alltags in Europa. Die Facetten solcher Strömungen sind
breitgefächert. Sie können sich richten gegen Menschen
anderer Hautfarbe, gegen Ausländer, Zuwanderer, Asylbewerber,
oder einfach nur gegen ethnische Gruppen, die eine andere Sprache
sprechen oder einer anderen Glaubensrichtung angehören. Tätliche
Übergriffe, Mißhandlungen und Brandlegungen sind hierbei
sicherlich nur Extremfälle, die man nicht verallgemeinern
sollte. Trotzdem machen sie deutlich, welchen Sumpf es noch auszutrocknen
gilt. Und: Fast noch schlimmer sind tagtägliche, sublime
und für die Betroffenen schmerzhafte Diskriminierungen und
Zurücksetzungen. Wenn solche Abgrenzungstendenzen und xenophobe
Strömungen sogar auf die Regierungspolitik einzelner Länder
durchschlagen, ist höchste Vorsicht angebracht. In solchen
Situationen müssen demokratische und auf Ausgleich bedachte
Kräfte ihre Stimme erheben und zur Wachsamkeit aufrufen.
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- Es gilt, die Entscheidung der Europäischen
Union mit Leben zu füllen. Soll sie nicht nur auf dem Papier
stehen, muß die Öffentlichkeit intensiv über die
Folgen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufgeklärt
und auf die Gefahren eines nicht frühzeitigen Unterbindens
solcher Strömungen hingewiesen werden.
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- Dies ist der Hintergrund, vor dem
wir auf die heutige Situation des kurdischen Volkes eingehen wollen.
Das kurdische Volk ist eines der Völker, das aufgrund seiner
geographischen Lage, seiner Sprache und Kultur seit Jahrhunderten
immer wieder Opfer von Rassismus und auch Fremdenfeindlichkeit
wurde. Am meisten betroffen hiervon waren seit jeher die in der
Türkei lebenden Kurden. Die schlimmsten Verhältnisse
und massivsten rassistischen Praktiken herrschen in der Türkei,
einem Land, das Mitglied des Europarates sowie der Europäischen
Zollunion ist, und beabsichtigt, unter den herrschenden Bedingungen
Vollmitglied der Europäischen Union zu werden. Insofern betrifft
dieses Problem auch Europa, ist geradezu ein innereuropäisches
Problem.
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- Die Kurden gehören zu einem
der ältesten und zahlenmäßig größten
Völker im Nahen Osten. Kurdistan ist flächenmäßig
so groß wie Frankreich. Dieses Land ist aufgeteilt unter
der Türkei, dem Iran, Irak sowie Syrien. Die Gesamtzahl der
Kurden im Nahen Osten wird auf rund 35 Millionen geschätzt.
Davon leben ca. 25 Millionen in ihrer historischen Heimat Kurdistan.
Der größte Teil der restlichen 10 Millionen lebt infolge
der Vertreibung, dem Krieg und der Migration in anderen Gebieten
der genannten Staaten sowie in benachbarten Ländern oder
in der Diaspora, darunter auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union. In den europäischen Staaten leben zur Zeit nach Schätzungen
ca. 1 Million Kurden als Arbeitsimmigranten und Flüchtlinge.
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- Kurden genießen leider in
keinem der genannten Staaten die Freiheit. Ihnen wird das Recht
auf die Selbstbestimmung, das von allen kleinen oder großen
Nationen in Anspruch genommen wird oder werden sollte, nicht zuerkannt.
Die Staaten, die die Reichtümer Kurdistans für sich
nutzen, verbieten den Kurden ihre Sprache sowie das Bekenntnis
zu ihrer Kultur. Unterricht in Kurdisch, Zeitungen oder Fernsehsendungen
in ihrer Sprache, ja sogar teilweise das Hören ihrer Musik
wird ihnen verweigert. Die Staaten verfolgen das Ziel, die Kurden
zu assimilieren, und zwar im Irak zu Arabern, im Iran zu Persern
und in der Türkei zu Türken.
- Die Türkei ist zur Zeit das
Land, in dem die massivsten Unterdrückungsmaßnahmen
gegen die Kurden praktiziert werden. Die Republik ist auf der
Grundlage eines rassistischen Weltbildes entstanden. Aus diesem
Grunde ist ihre Geschichte von einem extremen Nationalismus und
Rassismus gekennzeichnet, die sich gegen andere Völker und
ethnischen Gruppen außer den Türken richten.
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- Ethnische Säuberungen und
Genozid
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- Das Osmanische Reich, konnte neben
Anatolien jahrhundertelang den Balkan, Arabien und Kurdistan unter
seiner Herrschaft halten. Die Hohe Pforte schlug in seinem Herrschaftsbereich
den Widerstand all der Völker gegen die Repressalien und
die Ausbeutung mit kolonialistischen Methoden nieder, bekämpfte
sie in ihrem Bestreben nach Unabhängigkeit. Diese Politik
der Osmanen war jedoch nicht von einem rassistischen oder nationalen
Verständnis geprägt. Die Existenz der Völker wurde
nicht verneint, deren Sprache, Religion oder andere Unterscheidungsmerkmale
wurden bis zu einem gewissen Grad respektiert. Diese Politik änderte
sich mit dem Aufkommen des türkischen Nationalismus zu Beginn
des 20. Jahrhunderts. Türkische nationalistische Kräfte
übernahmen in der Endphase des Osmanischen Reiches die Macht
und gründeten im Jahre 1923 die Republik Türkei. Schon
Ende des 19. Jahrhunderts und während des 1. Weltkrieges
begannen diese Kreise mit einer großen ethnischen Säuberung
gegen andere Völker und führten sogar Pogrome durch,
um das Land innerhalb der Grenzen der heutigen Republik gänzlich
zu türkisieren.
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- Der Völkermord an den Armeniern
während des 1. Weltkrieges kostete bis zu einer Million Menschen
das Leben und genauso viele wurden zwangsdeportiert. Nach dem
Krieg waren die Armenier in der Türkei nur noch eine verschwindend
kleine Minderheit, wobei die meisten von ihnen in Istanbul lebten.
Auch in Istanbul und in den westlichen Küstengebieten lebenden
Millionen von Griechen wurden nach dem türkisch-griechischen
Krieg, der dem 1. Weltkrieg folgte, dezimiert. Sie wurden gezwungen,
Anatolien und Thrazien zu verlassen. Die verbliebene griechische
Minderheit in Istanbul hielt den staatlichen Repressalien nicht
mehr stand und verließ schließlich auch das Land.
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- Die türkische Administration
hat mit einer gezielten Politik die Armenier- und Griechenfrage
durch Genozid und Vertreibung beseitigt. Innerhalb der heutigen
Grenzen blieben muslimische Minderheiten wie die Lasen, Tscherkessen,
Araber sowie die Kurden. Gegenüber diesen Völkern begann
der Staat eine massive Assimilationspolitik. Alle anderen Sprachen
und Kulturen außer der türkischen wurden verboten,
eine systematische Türkisierungspolitik wurde zum erklärten
Ziel.
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- Lasen, Tscherkessen und Araber
lebten verstreut in unterschiedlichen Siedlungsgebieten und bildeten
dort jeweils nur eine kleine Minderheit. Daher konnten sie dieser
Assimilationspolitik nicht standhalten. Kurden jedoch bildeten
in ihrer Heimat die überwiegende große Mehrheit. Der
Innerhalb der Grenzen der Türkei verbliebene Teil Kurdistans
umfaßt rund ein Drittel des Staatsgebietes. Die Kurden hatten
ihre ethnische Identität erlangt und widersetzten sich daher
gegen diese Politik. Schon zu Zeiten des Osmanischen Reiches im
19. Jahrhundert führten Kurden einen ständigen Kampf
um ihre Unabhängigkeit. Von Osmanen und dem Iran zugleich
bedrängt, erlitten sie jedoch immer wieder Niederlagen. Sie
wehrten sich auch nach der Gründung der Republik Türkei
gegen die Türkisierungspolitik und forderten ihre nationalen
Rechte. Aus diesem Grund fanden allein nach der Republikgründung
über zwanzig kurdische Aufstände statt. Der erste und
zugleich einer der größten war der Aufstand von Scheich
Said im Jahre 1925, bei dem die Kurden ihren Willen zur Unabhängigkeit
bekundeten. Alle Aufstände wurden jedoch vom türkischen
Militär blutig niedergeschlagen. Die Kurden, umgeben von
den Staaten, die ihr Land unter sich aufgeteilt hatten und ihnen
gegenüber feindlich gesinnt waren, hatten ohne Unterstützung
keine Chance. Daher wurden sie jedesmal besiegt. In den irakischen
und iranischen Teilen Kurdistans herrschten die gleichen Verhältnisse.
Das Aufbegehren des kurdischen Volkes hat aber nicht aufgehört
und wird noch heute in diesen drei Staaten weitergeführt.
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- Die Türkei mißachtete
den Lausanner-Vertrag
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- Die Politik der Zwangsassimilation
und des Leugnens der Existenz von Kurden verstößt auch
gegen den Lausanner Vertrag vom 24. Juli 1923, auf dessen Fundamenten
die Republik Türkei aufgebaut wurde. Die Vertreter der türkischen
Seite während der Lausanner Konferenz hatten die Existenz
der Kurden nicht in Frage gestellt oder geleugnet. Der Verhandlungsführer
der türkischen Delegation, Ismet Inönü, sprach
ausdrücklich davon, daß "die Kurden keine Minderheit
seien und daher wie die Türken einen Hauptbestandteil der
Republik darstellten. Aus diesem Grunde repräsentiere die
Regierung in Ankara sowohl die Türken als auch die Kurden".
Den damals gleichbehandelten und als eigenständige Nation
angesehenen Kurden wurden kurz nach der Ausrufung der Republik
nicht einmal die Minderheitenrechte zuerkannt. Auch der Paragraph
39 des besagten Vertrages, der allen ethnischen Minderheiten die
freie Anwendung ihrer eigenen Sprache in allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens zusichert, wurde mißachtet. Neben der kurdischen
Sprache wurden auch die Sprachen der Minderheiten wie Lasen, Tscherkessen
und Araber gänzlich verboten.
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- Die Republik Türkei hat
sich auf einer rassistischen Weltanschauung formiert
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- Der türkische Staat formierte
sich ideologisch und in Bezug auf das Erziehungs- und Bildungssystem
auf einer rassistischen Grundlage. Deren Umsetzung wurde schon
vom Staatsgründer Mustafa Kemal (Atatürk) begonnen.
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- Es gab zahlreiche Reden und Texte
Atatürks, die dieses Weltbild prägten, darunter der
Spruch "Glücklich sei der, der sagen kann, ich bin ein Türke!".
Dieser Spruch steht heute noch insbesondere im kurdischen Siedlungsgebiet
an allen Schultoren, geschrieben auf riesigen Flächen sogar
an den von Weitem sichtbaren Berghängen.
- Ein anderer sehr häufig zitierter
Spruch Atatürks lautet: "Ein Türke ist so viel wert
wie die ganze Welt!"
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- Die berühmte "Widmung Atatürks
an die Jugend" fängt an mit "Hey, türkische Jugend"
und endet mit dem Satz "Die Allmacht, die Du brauchst, existiert
in dem in Deinen Adern fließenden edlen Blut!". Die Überlegenheit
der türkischen Rasse und die Edle des türkischen Blutes
kommen in der Literatur und Alltagssprache sehr oft vor. So werden
Linke, Oppositionelle, usw., die Meinungen vertreten, welche mit
der sogenannten "nationalen" Politik nicht übereinstimmen,
öfters als "Blutlose" oder "Menschen verdorbenen Blutes"
bezeichnet.
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- Seit Jahrzehnten müssen Schüler
in allen Grundschulen des Landes jeden Morgen vor dem Unterrichtsbeginn
einen Eid leisten, den sie im Chor sprechen müssen. Dieser
Eid beginnt mit "Ich bin Türke, aufrichtig und fleißig"
und endet mit dem Satz "Mein Leben ist dem Türkentum gewidmet!"
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- In Grund- und Mittelschulen sind
die Unterrichtsbücher voll solcher rassistisch geprägter
Sätze und Gedichte. Gedichte dieser Art werden bei allen
nationalen Feierlichkeiten in Fernseh- oder Radiosendungen vorgetragen.
Eines davon fängt mit dem Spruch "Ich bin ein Türke,
meine Religion und Rasse sind erhaben!" an.
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- Ähnliche Züge trägt
sogar die türkische Nationalhymne, in der die Rede von "meiner
siegreichen Rasse" ist.
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- Während dieses Weltbild das
Türkentum zu einer überlegenen Rasse erklärt, diskriminiert
und erniedrigt es andere Völker, stellt sie somit als Feinde
dar. Als 1930 der kurdische Aufstand von Ararat zerschlagen wurde,
äußerte sich der damalige Justizminister Mahmut Esat
Bozkurt auf einer Kundgebung zum Aufstand, daß "es sich
dabei um einen Krieg zwischen zwei Rassen handele und dieser sei
weder der erste noch der letzte" und führte weiter aus: "Wir
leben im freiesten Land der Welt, nämlich in der Türkei.
Der Türke ist der alleinige Herr und Besitzer dieses Landes.
Diejenigen, die nicht zur reinen türkischen Rasse gehören,
haben lediglich das Recht auf ein Diener- und Sklavendasein. Unsere
Freunde sowie unsere Feinde, ja sogar die Berge sollen diese Tatsache
wissen!" (19. September 1930, Tageszeitung Milliyet)
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- Der damalige Ministerpräsident
und später Nachfolger von Atatürk als zweiter Staatspräsident
der Türkei, Ismet Inönü, äußerte sich
bei der Eröffnungsrede einer Eisenbahnlinie in der Provinz
Sivas zum kurdischen Aufstand wie folgt: "In diesem Land hat nur
die türkische Nation das Recht ethnische sowie rassische
Rechte einzufordern und sonst niemand." (Tageszeitung Milliyet
vom 31. August 1930).
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- Es können noch zahlreiche
Beispiele dieser Art genannt werden. Auf höchstpersönliche
Anordnung von Mustafa Kemal wurden wissenschaftliche Untersuchungen
über die türkische Rasse durchgeführt. Während
des Dritten Reichs, in dem die Nationalsozialisten die Macht ausübten,
wurden aus Deutschland Instrumente zum Ausmessen von menschlichen
Schädeln importiert. Männer, die kurzerhand einen Professorentitel
erhielten, entwickelten auf Grund der Direktiven eine Reihe von
unwissenschaftlichen Thesen in Bezug auf die typischen Merkmale
der Türken wie Augenfarbe, Schädelform, Blutgruppe usw.
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- Wiederum wurden von türkischen
Geschichts- und Sprachwissenschaftlern eigens nach Direktiven
Atatürks hochinteressante Thesen der "Türkischen Geschichtstheorie"
und "Sonnen-Sprach-Theorie" aufgestellt. Gemäß dieser
Theorie stammen alle Völker von Türken ab und alle Sprachen
vom Türkischen. Diese leeren Floskeln wurden jahrzehntelang
als Thesen in der türkischen Geschichtsschreibung und Kulturforschung
vertreten.
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- Die Verfassung von 1982 untermauert
weiterhin das bestehende Weltbild
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- Das türkische Rechtssystem
und die türkische Politik wurden jahrzehntelang auf dieser
chauvinistisch-nationalistischen Grundlage entwickelt.
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- Das Präambel der Verfassung
von 1982 beginnt mit den folgenden Sätzen: "Diese Verfassung,
die die ewig währende Existenz des türkischen Vaterlandes
und des türkischen Volkes festlegt und die unteilbare Einheit
des hoch erhabenen türkischen Staates bestimmt, ... nach
dem vom Gründer der Republik Türkei, dem unsterblichen
Führer und unvergleichlichen Helden Atatürk entwickelten
Nationalismusver- ständnis und seiner Revolution und Prinzipien
..." und wird weitergeführt: "Keine Meinung und Weltanschauung
gegen die Geschichte des Türkentums und seiner moralischen
Werte und gegen den von Atatürk festgelegten Nationalismus
dürfen vertreten werden. Diese können auch keinen Schutz
genießen."
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- Durch die oben aufgeführten
Beispiele dürfte es ausreichend deutlich geworden sein, welcher
Fanatismus und Chauvinismus sich hinter dem "Nationalismus Atatürks"
verbergen. Diese heute noch gültige Verfassung bringt offen
zum Ausdruck, daß sie diese Auffassung sichert und keine
andere "Meinung und Weltanschauung" zuläßt.
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- Es ist offensichtlich, daß
in einem solchen Land die Meinungs- und Glaubensfreiheit nicht
existieren kann. Diese Verfassung macht deutlich, daß alle
anderen Meinungen, Gedanken und alle von der zulässigen Richtung
abweichenden Tendenzen im Namen des "Kemalismus und Nationalismus"
verfolgt und vernichtet werden. Dieses wird seit Jahren so praktiziert.
Zur Zeit sitzen aus diesem Grunde mehr als 170 Schriftsteller,
Journalisten und Wissenschaftler in türkischen Gefängnissen.
Gegen weitere Hunderte wird ermittelt. Sie müssen mit hohen
Strafen rechnen. Das sind die konkreten Beispiele dieser Politik.
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- Der Eid, den die Abgeordneten gemäß
Paragraph 81 der türkischen Verfassung im neugewählten
Parlament leisten müssen, hat ebenso einen unzeitgemäßen
nationalistischen und antidemokratischen Charakter. Im Rahmen
dieses Eids müssen die Abgeordneten unter anderem folgenden
Satz aussprechen: "Ich schwöre vor der großen türkischen
Nation auf meine Ehre, daß ich den Prinzipien und der Revolution
Atatürks treu bleiben werde!"
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- Diesen Eid müssen, wie alle
anderen, auch die kurdischen Abgeordneten schwören. Sie müssen
dadurch ihre Verbundenheit zu einer Weltanschauung, die unter
anderem auf Kurdenfeindlichkeit basiert, und zur "großen
türkischen Nation" bekunden. Als Folge dieses Eids wurde
im Jahre 1991 die neugewählte kurdische Abgeordnete Leyla
Zana von der aufgebrachten Mehrheit der anwesenden Parlamentarier
als Landesverräterin verunglimpft und beschimpft, weil sie
während ihrer Vereidigung von Völkerfreundschaft sprach.
Frau Zana wurde später u.a. aus diesem Grund zusammen mit
einer Gruppe kurdischer Abgeordneter, die ebenfalls neugewählt
waren, aus dem Parlament heraus inhaftiert und zu einer langjährigen
Gefängnisstrafe verurteilt, die sie noch heute verbüßt.
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- Ein System, das auf der Leugnung
der Existenz der Kurden, ihrer Sprache, Kultur und Geschichte
basiert
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- Wie in der Vergangenheit unterliegt
die kurdische Gesellschaft auch heute unterschiedlichen Maßnahmen
der türkischen Rassentheorie und Weltanschauung. Die kurdische
Sprache und Kultur unterliegen weiterhin einem Verbot. Nach der
offiziellen türkischen Ideologie gibt es kein Volk mit der
Bezeichnung Kurden! Somit haben Kurden auch keine Geschichte!
Nach Ansicht des Regimes in Ankara gibt es keine Sprache Kurdisch,
obwohl die kurdische Sprache trotz aller unvorstellbaren Repressalien
sich bis heute am Leben erhalten konnte. Trotz eines breitgefächerten
Spektrums und unzähligen Produkten einer reichen Folklore
und schriftlichen Literatur in kurdischer Sprache gibt es nach
der Behauptung dieses Regimes diese Sprache nicht.
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- Obwohl rund ein Drittel der Einwohner
der Türkei, d.h. über 20 Millionen Menschen, Kurden
sind, gibt es keine einzige Schule, in der Kurdisch unterrichtet
wird. Die Anwendung der kurdischen Sprache im Bildungswesen ist
verboten. Vor nicht langer Zeit hat die von Kurden ins Leben gerufene
Stiftung KÜRT-KAV (Stiftung für kurdische Kultur und
Forschung), die Initiative ergriffen, Kurdischkurse anzubieten.
Trotz einer positiven Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
verweigert das Ministerium für nationale Erziehung die Genehmigung
für diese Kurse.
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- In diesem Jahr versandte die amtierende
türkische Innenministerin Meral Aksener ein Dekret mit dem
Vermerk "streng geheim" an alle Gouverneure und Polizeipräsidien
der Provinzen sowie Gendarmeriekommando- zentralen. Mit diesem
Dekret ordnete sie an, "administrative und rechtliche Maßnahmen
gegen solche Personen einzuleiten, die Alphabetisierungskurse
in Kurdisch anbieten und Forschung mit dem Ziel betreiben, die
kurdische Sprache zu verbreiten und sie zu einer Schriftsprache
zu entwickeln." (Wochenzeitung HEVI, 8. März 1997, Istanbul)
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- Sendungen in Kurdisch und Verbreitung
der kurdischen Musik sind nicht erlaubt
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- Fernseh- und Radiosendungen in
kurdischer Sprache sind heute noch nicht möglich. Die Verwendung
des Kurdischen auf politischen Veranstaltungen ist per Gesetz
unterbunden und wird strafrechtlich verfolgt.
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- Die Herausgabe von kurdischen Musikkassetten
wurde vor 5 - 6 Jahren pro forma genehmigt. De facto wird das
Verbot jedoch aufrechterhalten. Fast jede Musikkassette wird sofort
nach der Herausgabe beschlagnahmt oder von der Polizei willkürlich
"sichergestellt". Den Musikgruppen oder Musikern sowie Künstlern,
die kurdische Musik zu verbreiten versuchen, wird nur in Ausnahmefällen
die Genehmigung für ein Konzert erteilt.
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- Die Herausgabe von Zeitschriften
und Zeitungen in kurdischer Sprache war jahrzehntelang untersagt.
Wenn jemand mit einem Buch festgenommen wurde, das in Kurdisch
oder über Kurden geschrieben war, konnte er sogar mit einer
Todesstrafe rechnen. Gegen diese Maßnahmen des Staates haben
sich die kurdischen Intellektuellen in den vergangenen Jahren
gewehrt. Auch der Druck von Seiten Europas auf die türkischen
Regierungen hat zu einer vorübergehenden Lockerung der Administration
geführt, so daß zur Zeit trotz Beschlagnahmen und Verboten
Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher in Kurdisch veröffentlicht
werden können. Mit allen Mitteln versucht die Administration
jedoch, den Verkauf oder den Vertrieb dieser Publikationen zu
verhindern. Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher, die ganz
oder teilweise in Kurdisch geschrieben sind und in einer Metropole
wie Istanbul unter sehr schwierigen Bedingungen herausgebracht
werden können, werden entweder gleich nach dem Erscheinen
oder wenn sie noch im Druck sind, beschlagnahmt. Diese Publikationen
in Kurdistan zu vertreiben oder dorthin zu bringen, ist beinahe
gefährlicher als Bomben zu transportieren. Autoren und Herausgeber
dieser Publikationen werden zu Freiheits- und Geldstrafen in astronomischen
Höhen verurteilt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche
engagierte Journalisten ermordet, Büros von Zeitungen überfallen
und in Brand gesteckt und zerstört.
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- Türkische Intellektuelle und
Schriftsteller, die diese Praktiken und Politik kritisieren, sind
ebenfalls einer massiven Verfolgung ausgesetzt.
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- Begriffe wie "Kurde" oder "Kurdistan"
sind aus dem türkischen Wortschatz verbannt
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- Das heutige System, das sich nach
der Gründung der Republik im Staats- und Kulturwesen ausschließlich
nach der türkischen Ethnie organisierte, ist nicht nur gegen
die kurdische Sprache und Kultur vorgegangen, sondern hat als
Konsequenz seiner Politik auch die Verwendung der Begriffe "Kurde/Kurdisch"
und "Kurdistan" untersagt, um die kurdische Existenz zu auszulöschen.
Diese Begriffe wurden aus Büchern und Lexika entfernt. Sogar
die bekannte Blätterteigsspezialität wurde von "kurdisches
Börek" in "türkisches Börek" umbenannt.
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- Auch heute gilt die Verwendung
der Begriffe "Kurde/Kurdisch" und "Kurdistan" in veröffentlichten
Texten, politischen Artikeln, Romanen oder Gedichten als eine
strafbare Handlung und kann sogar als eine terroristische Straftat
eingestuft werden. Gleichgültig, ob darin die Rede von der
Natur, Schönheit oder Liebe ist. Die Verwendung eines dieser
Wörter kann genügen, um Zeitungen, Zeitschriften und
Bücher zu beschlagnahmen und die betroffenen Menschen vor
Gericht zu stellen. In dieser Hinsicht können Vergleiche
zwischen dem türkischen Rechtssystem sowie Hochschulwesen
und den Strukturen der mittelalterlichen Inquisitionszeit gezogen
werden.
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- In ihrem Bemühen, die kurdische
Kultur und Geschichte aus dem Gedächtnis der Menschen zu
löschen, hat das Regime in Ankara zahlreiche wertvolle literarische
Werke aus früheren Epochen und teilweise auch wichtige historische
Werke zerstört. Seltene historische Inschriften an den Denkmälern
wurden unkenntlich gemacht. Diese Politik widerspricht dem heutigen
Kulturverständnis und Zeitgeist. Es ist purer Vandalismus
gegenüber der Menschheit.
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- Geographische Bezeichnungen
und Namengebung in Kurdisch sind verboten
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- Das Regime hat alle, teilweise
historischen, Namen kurdischer Dörfer, Groß- und Kleinstädte
geändert und ihnen türkische Namen gegeben. Das hat
zu einer erheblichen Verunsicherung und großen Begriffsverwirrung
unter der kurdischen Bevölkerung geführt. Menschen haben
Schwierigkeiten, die neuen Namen ihrer Nachbarorte, ja oft sogar
ihrer eigenen Heimatorte richtig zuzuordnen.
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- Das Regime hat es nicht dabei belassen
und hat den Kurden sogar verboten, ihren Kindern kurdische Namen
zu geben. Früher gegebene Namen wurden oft sogar per Gerichtsbeschluß
und durch Repressalien auf die Eltern zwangsweise geändert.
Hinzu kommt, daß diese Praxis bis nach Europa ausgeweitet
wurde.
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- Auch in Europa werden die kurdischen
Migranten diskriminiert
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- Seit Jahren liegen den Standesämtern
verschiedener europäischer Staaten Namenslisten von türkischen
Auslandsvertretungen vor. Für die türkischen Staatsangehörigen
ist Vorschrift, bei der Namengebung der Neugeborenen, einen Namen
aus der vorgelegten Liste auszuwählen. Interessant ist, daß
diese Praxis von vielen europäischen Ländern ohne Rücksicht
auf das elementare Menschenrecht übernommen wurde, womit
sie sich zum Mittel der Politik und antidemokratischen Praxis
der Türkei machen lassen.
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- Eine andere antidemokratische Praxis
europäischer Länder in Bezug auf die Kurden betrifft
Fernseh- und Radiosendungen und den muttersprachlichen Unterricht
in Kurdisch. Im allgemeinen haben die größeren Migrantengruppen
die Möglichkeit, täglich oder wöchentlich von öffentlich-rechtlichen
Radio- und Fernsehanstalten Programme in ihrer Muttersprache zu
empfangen. Obwohl Kurden in den jeweiligen europäischen Ländern
eine zahlenmäßig große Migrantengruppe bilden,
wird ihnen mit der Begründung, daß sie keinen eigenen
Staat haben, dieses Recht verwehrt. Dies ist insofern nicht hinnehmbar,
weil dieses Recht nicht Staaten sondern Menschen zustehen sollte.
Für Migrantengruppen, die einen eigenen Staat haben, besteht
keine dringende Notwendigkeit. In einer Zeit der technischen Revolution
haben die meisten dieser Migrantengruppen mit Eigenstaatlichkeit
die Möglichkeit, via Satellit regelmäßig mehrere
Heimatsender zu empfangen. Kurden haben nicht einmal diese Möglichkeit.
Daher haben sie Fernseh- und Radiosendungen ihrer Gastländer
nötiger als andere Migrantengruppen.
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- Weiterhin wird in europäischen
Ländern den Migrantengruppen die Möglichkeit zum muttersprachlichen
Unterricht in den öffentlichen Schulen angeboten, wobei auch
dieses Recht - mit wenigen Ausnahmen - den Kurden verwehrt bleibt.
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- Als ob die Verbote und Unterdrückungsmaßnahmen
der Staaten Türkei, Irak, Iran und Syrien nicht hinreichend
wären, legen auch westliche Länder mit ähnlicher
Praxis eine Haltung zugrunde, die dem europäischen Geist
widerspricht. Wie kann diese Politik mit Motto der Europäischen
Union "Europa der Regionen und Kulturen" vereinbar sein. Diese
Haltung negiert leider die Zukunftsvision der zukünftigen
Europa und trägt dazu bei, das Unrecht des Regimes in Ankara
zu stärken.
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- Kurdische Nationalfarben dienen
nach diesem Verständnis dem "Separatismus"
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- Die türkische Regierung betrachtet
sogar die Kombination der kurdischen Nationalfarben grün,
gelb und rot als Stärkung des "kurdischen Nationalismus".
Für die Europäer lächerlich aber wahr ist, daß
in manchen kurdischen Städten, wie z.B. Batman und Van, aus
diesem Grund eine Zeitlang bei den Verkehrsampeln die grüne
Farbe durch blau ersetzt wurde. Die türkischen Sicherheitskräfte
entfernen sogar Schaufensterdekorationen, falls zufällig
diese Farbkombination entstanden ist. Ein türkischer Angeordneter
hat sogar eine Strafanzeige gegen einen Gärtner einer Parkanlage
eingeleitet, weil er in dieser Grünanlage die Farbkombination
entdeckt hat. Für den Abgeordneten hatte der Gärtner
"Separatismus" betrieben.
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- Im Land herrscht eine Schizophrenie.
Nachdem es den Machthabern mißlungen ist, diese Farben aus
dem kurdischen Alltag zu verbannen, haben sie vor kurzem diese
Farben für sich "entdeckt", sie kurzerhand zu türkischen
Nationalfarben erklärt und während der kurdischen Neujahrsfeierlichkeiten
Newroz am 21. März 1997 mit massiver staatlicher Propaganda
unters Volk gebracht.
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- Parteien und Organisationen
kurdischer Prägung haben keine Chancen zur freien Betätigung
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- Im Anbetracht der Tatsache, daß
Kurden im gesellschaftlichen Leben ihre eigenständige Identität
nicht kundtun können, versteht sich von allein. Auch ihre
Organisationen mit politischer und kultureller Prägung, durch
die sie ihren Rechten und Forderungen Nachdruck verleihen möchten,
werden verfolgt und meistens verboten. Diesbezügliche Initiativen
zählen strafrechtlich zu schweren separatistischen Taten,
die "der Teilung des Vaterlandes und der Nation" dienen. In der
Vergangenheit wurden von Kurden ins Leben gerufenen Kulturvereine
sogar verboten, deren Mitglieder schweren Verfolgungsmaßnahmen
ausgesetzt und zu hohen Strafen verurteilt.
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- Kritik an der bislang geführten
Kurdenpolitik, das Fordern kultureller Rechte für Kurden
oder die Meinung, daß außer der türkischen Kultur
auch andere Kulturen existieren, können zum Verbot einer
politischen Partei führen. Bislang sind vom Verfassungsgericht
zahlreiche politische Parteien verboten worden. Paragraph 81 des
türkischen Parteiengesetzes lautet wörtlich:
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- "Die politischen Parteien
- a) dürfen nicht behaupten,
daß es innerhalb des Staatsgebietes der Republik Türkei
Minderheiten existieren, deren Unterscheidungs- merkmal auf nationaler
und religiöser Kultur oder Rasse oder Sprache beruht;
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- b) dürfen auf dem Staatsgebiet
der Republik Türkei keine Minderheiten schaffen, indem sie
eine sich von der türkischen Sprache und Kultur unterscheidende
Sprache und Kultur bewahren, sie weiterentwickeln oder verbreiten,
um das Ziel zu verfolgen, die Einheit der Nation zu zerstören
oder in dieser Richtung Aktivitäten zu entfalten;
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- c) dürfen
im Niederschreiben und Veröffentlichen ihrer Satzung und
ihres Programmes sowie auf ihren Parteitagen, ihren Versammlungen
im Freien oder in geschlossenen Räumen, ihren Kundgebungen
und bei ihrer Propaganda eine sich vom Türkischen unterscheidende
Sprache nicht verwenden; dürfen keine Transparente und Schilder
sowie Schallplatten, Ton- und Videobänder, Broschüren
und Bekanntmachungen in einer sich vom Türkischen unterscheidenden
Sprache verwenden und verteilen; dürfen nicht untätig
bleiben, wenn solche Aktionen und Vorgehensweisen durch andere
wahrgenommen werden. Es ist jedoch möglich, die Satzung und
das Programm in eine nicht durch das Gesetz verbotene Fremdsprache
zu übersetzen."
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- "Per Gesetz verbotene Sprachen
..."
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- Offensichtlich ist in diesem Paragraphen
die Rede von "per Gesetz verbotenen Sprachen". Hier wird auf die
Paragraphen 26 und 28 der türkischen Verfassung von 1982
Bezug genommen.
- Paragraph 26 der Verfassung lautet:
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- "Bei der Äußerung und
Verbreitung von Meinungen darf eine durch Gesetz verbotene Sprache
nicht verwendet werden."
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- Im Paragraph 28 heißt es:
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- "In einer durch Gesetz verbotenen
Sprache dürfen keine Veröffentlichungen gemacht werden."
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- In den folgenden Jahren wurde gemäß
dieser Paragraphen auch ein Gesetz erlassen, um diesen Verbot
auszuführen. Damit das Kurdische nicht beim Namen zu nennen,
wurde in diesem Gesetz die "verbotene Sprache<@148> wie
folgt umschrieben: "Sprachen außer der ersten Amtssprache
eines jeden Landes ..." Kurdisch ist im Irak weiterhin die zweite
Amtssprache. Daher wurde die Regelung "erste Amtssprache" getroffen..
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- Somit ist die Türkei das erste
und einzige Land der Welt, das eine Sprache per Verfassung verbietet.
Es ist offensichtlich, wohin die Politik zur Ausrottung des kurdischen
Volkes diesen Staat und dessen Gesellschaft geführt hat.
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- "Bergtürken" und Völkermord
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- Im Zuge ihrer oben beschrieben
Politik führte der türkische Staat die Begriffe "Bergtürken"
und "Bergtürkisch" ein, um nicht die verbotenen Begriffe
wie "Kurden" und "Kurdisch" verwenden zu müssen. Im gesellschaftlichen
und politischen Leben des Landes wurden jahrzehntelang die Kurden
zu Bergtürken erklärt. Beeindruckt von den Machenschaften
des türkischen Regimes, hat der berühmte englische Autor
Harold Pinter ein Theaterstück mit dem Titel "Bergsprache"
geschrieben. Jedoch war es auch als "Bergtürke" nicht möglich,
der Gewalt dieses Regimes zu entgehen. General Cemal Gürsel,
der 1960 durch einen Putsch an die Macht kam und dann zum vierten
Staatspräsidenten der Republik erkoren wurde, äußerte
sich bezüglich der Kurden:
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- "Sollten die Bergtürken keine
Ruhe geben, so wird die Armee nicht zögern, ihre Städte
und Dörfer zu bombardieren und zu zerstören. Es wird
solches Blutbad geben, daß sie und ihr Land nicht mehr existieren
werden". (Schwedische Zeitung Dagens Nyheter, 16. November 1960).
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- Genau das ist es, was der türkische
Staat seit einigen Jahren in Kurdistan zu verwirklichen versucht.
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- Es war unvermeidlich, daß
diese despotische Politik zu einer Reaktion und zum Widerstand
des kurdischen Volkes führen würde. Die Unterdrückungs-
und Gewaltpolitik hat unausweichlich ihr Gegenbild geschaffen.
Jahrzehntelang währende staatliche Gewaltpolitik hat die
Gegengewalt hervorgebracht. und aus diesem Grund führt die
Türkei seit Jahren einen Krieg gegen Kurden, die einen Partisanenkrieg
führen.
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- In diesem Krieg hat die Türkei
auch das Kriegsrecht mißachtet und schwere Verbrechen am
kurdischen Volk und sogar an der gesamten Menschheit begangen.
Die Türkei hat kurdische Dörfer, Städte und andere
Siedlungen mit Hilfe von Panzern und Artillerie angegriffen und
mit Kampfflugzeugen bombardiert, niedergebrannt und verwüstet.
Rund viertausend kurdische Siedlungen wurden dem Erdboden gleich
gemacht. Vier Millionen Menschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben.
Menschen, die alles verloren haben, was sie besaßen, leben
jetzt ohne Arbeit und Zukunftsperspektiven in Armenvierteln der
Großstädte in großer Armut. Es wurden Wälder
in Brand gesetzt, ja sogar chemische Waffen wurden eingesetzt.
Türkische Soldaten ließen sich im Siegesrausch mit
geköpften Partisanen fotografieren. Frauen wurden vergewaltigt,
Kinder schlimmsten Folterungen unterworfen. Es wurden sogar Massaker
an Gefangenen begangen. Staatlich gelenkte Todesschwadronen haben
Tausende von Menschenleben auf dem Gewissen, die Täter sind
immer "unbekannt".
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- Um diesen schmutzigen Krieg gegen
die Kurden finanzieren zu können, verwandelte sich die Türkei
in ein staatlich geschaffenes und gelenktes Rauschgift- und Glücksspielparadies.
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- Eine ähnliche Zerstörung
und Vertreibung hatte zuvor schon die irakische Regierung unter
Saddam in Irakisch-Kurdistan gegen die Kurden durchgeführt,
was -auch wenn es ziemlich spät kam - international als Völkermord
bewertet wurde. Gegenüber all dem, was die Türkei anrichtet,
wird aber geschwiegen. Was muß eigentlich noch geschehen,
damit sich die internationale Öffentlichkeit endlich bewegt?
Etwa die Besetzung Kuwaits..?
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- Der Bericht des Nationalen Sicherheitsrates:
Ein beispielloser Rassismus
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- Es sieht aber nicht so aus, als
ob der türkische Staat es bei den bisherigen Maßnahmen
beläßt. Vor kurzer Zeit wurde ein erschreckender Bericht
des Nationalen Sicherheitsrates in der Öffentlichkeit bekannt.
In diesem Bericht wird die steigende Zahl der Kurden in der Türkei
als gefährlich eingestuft und darauf hingewiesen, daß
die kurdische Bevölkerung im Jahre 2010 den Anteil von 40
% und im Jahre 2025 schon den Anteil von 50 % Prozent der Gesamtbevölkerung
erreichen werde. In Anbetracht dessen würden die Kurden im
Parlament die Mehrheit erringen. Dieser Gefahr müßte
berücksichtigt und "radikale Maßnahmen" dagegen ergriffen
werden. Als eine mögliche Maßnahme wird die Einführung
von Steuern für jedes neugeborene Kind vorgeschlagen, also
eine Art Geldstrafe.
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- Im selben Bericht wird darauf hingewiesen,
daß 90 % der Angestellten im religiösen Sektor, 80
% der Gefängniswärter und 43 % der Lehrer kurdischer
Abstammung seien. Auch das wird als eine Gefahr angesehen und
die Regierung wird aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
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- Es ist nicht neu, daß die
türkische Administration im kurdischen Gebiet keine Kurden
als Beamte beschäftigen will. Sie hat aber dabei keinen Erfolg
gehabt, weil türkische Beamte aufgrund schwieriger Lebensverhältnisse
dort nicht arbeiten wollen. Die Region ist für die meisten
ein Verbannungsziel. Auf der anderen Seite hat sich der türkische
Staat über den Bevölkerungszuwachs der Türken nie
beschwert, seit Jahren aber wird versucht, den Bevölkerungszuwachs
der Kurden zu verhindern. Mit diesem Ziel wurden viele Maßnahmen
ergriffen, darunter der Einsatz von Spiralen zur Empfängnisverhütung
bei kurdischen Frauen oder die kostenlose Verteilung von Präservativen
an Männer. Es ist offensichtlich, daß all diese Maßnahmen
und die Vertreibung von Millionen von Kurden und zum Teil sogar
Massenmorde noch nicht ausgereicht haben, so daß jetzt radikalere
Maßnahmen gefordert werden. Welche könnten nun in Frage
kommen? ...
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- Die Argumentation der türkischen
Regierung für den seit Jahren gegen das kurdische Volk geführten
schmutzigen Krieg ist die Terrorbekämpfung. Jedoch führt
der Bericht des Nationalen Sicherheitsrates noch einmal ganz deutlich
vor Augen, daß das, was Terror genannt wird, einerseits
ein Produkt der Politik des türkischen Staates ist und andererseits
ein Vorwand für seine Unterdrückungspolitik. Das eigentliche
Ziel des türkischen Staates ist, die kurdische Identität
und somit die innerhalb seiner Staatsgrenzen lebenden 20 Millionen
Kurden auszurotten.
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- Als dieser Bericht der Regierung
vorgelegt wurde, verlor ein Minister kurdischer Abstammung die
Beherrschung und sagte, "er werde ihn nicht unterschreiben, weil
dieser Bericht selbst separatistisch sei"
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- Diskriminierung der Kurden im
Arbeits- und Berufsleben
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- Für eine Kurdin oder einen
Kurden ist nur dann möglich, in eine systemtreue Partei einzutreten,
ins Parlament zu kommen oder Minister zu werden, wenn sie oder
er das repressive, antidemokratische und rassistisch motivierte
System vollständig mitträgt, vor allem, wenn sich dieses
System gegen das kurdische Volk richtet. Die Unterdrückung
und Verachtung der Kurden erreicht jedoch manchmal ein Ausmaß,
daß nicht einmal solche regimetreue Wendehälse aushalten
können.
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- Wenn die Türkei aufgrund dieser
Praxis wieder einmal in die internationale Kritik gerät,
entgegnen die Vertreter der Türkei, die Kurden könnten
auch am politischen Leben teilhaben. Sie hätten das Recht
zu wählen und gewählt zu werden, ins Parlament zu kommen
und sogar Ministerämter zu bekleiden. Das ist aber nur innerhalb
des von diesem System gesetzten Rahmens möglich. Das heißt,
unter der Voraussetzung, sich dem repressiven Regime zu beugen,
alles von ihm ausgehende Unrecht zu befürworten und seine
eigene Identität zu leugnen. Welches Gewaltregime akzeptiert
dies nicht?
- Doch trotz der Regimetreue ist
es auch solchen Kurdinnen und Kurden nicht gestattet, in sensible
Positionen des Staates zu gelangen. In Offiziersschulen und -akademien
werden keine Kurden aufgenommen, hohe Positionen im administrativen
Bereich der Außenpolitik sind den Kurden verschlossen. In
den letzten Jahren ist auch bei den Sicherheitsbehörden,
wie die Polizei, eine solche Praxis eingeführt worden. Für
patriotische und intellektuelle Kurden, die nicht bereit sind,
ihre Identität preiszugeben oder zu leugnen, ist eine Anstellung
im öffentlichen Dienst völlig unmöglich. Für
diese ist es sogar sehr schwierig, in der privaten Wirtschaft
eine Anstellung zu finden. Im allgemeinen wird ein polizeiliches
Führungszeugnis benötigt, und die Haltung der Polizei
solchen Kurden gegenüber liegt auf der Hand.
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- Auch Newroz, das traditionelle
Neujahrsfest der Kurden, ist verboten
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- Es würde wohl wundern, wenn
ein solches Unrechtsregime das traditionelle Fest Newroz den Kurden
nicht verbieten würde. Der türkische Staat hat, ähnlich
wie beim Tag der Arbeit am 1. Mai, alles erdenkliche unternommen
und viel Blut vergossen, um das am 21. März gefeierte kurdische
Neujahrsfest Newroz zu verhindern. Am 21. März 1992 haben
Angehörige der türkischen Streitkräfte und Polizei
Menschenmassen, darunter viele Frauen und Kinder, die mit ihren
traditionellen Festkleidern friedlich auf Straßen marschierten,
unter Beschuß genommen. In kurdischen Städten wie Cizre,
Nusaybin und Sirnak wurden auf diese Weise über hundert Menschen
ermordet und weitere hunderte verwundet.
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- Das Feiern des Newroz-Festes wird
heute verhindert. Das Regime hat jedoch erkannt, daß es
Newroz nicht gänzlich verhindern kann und daß dieses
traditionelle Fest für die Kurden zu einem Symbol des Widerstandes
geworden ist. Nun versucht es, das Fest für sich in Anspruch
zu nehmen und es von seinem eigentlichen Inhalt und der Bedeutung
zu entleeren. Vor kurzem hat der türkische Staat Newroz zu
einem türkischen Fest erklärt und begründet dessen
Ursprung mit dem rassistischen Grauen-Wolf-Mythos (nach diesem
Mythos sollen die Türken von einem grauen Wolf abstammen).
Auf diese Weise wird Newroz nun als ein türkisches Volksfest
von Angehörigen der Regierung, Parteifunktionären, Gouverneuren,
Polizeipräsidenten und Generälen in rassistisch geprägten
offiziellen Zeremonien gefeiert, während es den Kurden weiterhin
untersagt bleibt.
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- Es ist ein bemerkenswerter Zufall,
daß Newroz mit dem internationalen Anti-Rassismus-Tag am
21. März zusammenfällt. Und Kurden bringen an diesem
Tag ihre Sehnsucht nach Frieden und Freiheit mit großer
Begeisterung zum Ausdruck.
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- Es darf nicht Stillschweigen
bewahrt werden
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- In Anbetracht der dramatischen
Lage läßt sich sagen, daß die Kurden eines der
Völker auf der Erde sind, und das Opfer größter
nationaler Unterdrückung und rassistischer Diskriminierung
sind. Und eines der Länder, die diese Politik gegen die Kurden
betreiben, ist die Türkei, die Mitglied des Europarates und
der OSZE ist. Die Türkei verletzt somit aufs gröbste
das internationale Recht und ihre selbsteingegangenen internationalen
Verpflichtungen. Mit dieser Politik lädt sie große
Schuld gegen die Menschheit auf sich.
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- Die Europäische Union, die
das Jahr 1997 zum Jahr zur Bekämpfung des Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
erklärt hat, darf nicht Stillschweigen bewahren angesichts
der dramatischen Lage der Kurden, der schweren Menschenrechtsverletzungen
und der rassistischen Praktiken der Türkei.
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- Das kurdische Volk braucht die
internationale Unterstützung.
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- Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union sollten gegenüber der Türkei von ihrem Recht auf
Durchführung von Sanktionen, das auf internationalen Vereinbarungen
beruht, Gebrauch machen und sollten die Identität der in
ihren Ländern lebenden kurdischen Immigranten anerkennen
und sie mit anderen Immigrantengruppen gleichstellen, indem auch
ihnen das Recht auf Radio- und Fernsehsendungen und muttersprachlichen
Unterricht in Kurdisch gewährt wird. Dadurch können
sie das in ihren eigenen Ländern herrschende Unrecht beseitigen.
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- Sozialistische Partei Kurdistans
- Juni 1997
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