Die
Probleme der kurdischen Presse
Die Probleme,
mit denen die kurdischen Pressegesellschaften konfrontiert werden,
ist mit der verleugnenden und assimilierenden Politik des türkischen
Staates, gegenüber den Kurden, nicht zu unterscheiden.
Die türkische
Regierung steht im Widerspruch zu den internationalen Rechten und
den Abkommen, die sie unterzeichnet hat. Denn für die Regierung
sind alle Menschen, die sich innerhalb der Grenzen der Türkei aufhalten,
Türken.
Für die
Menschen, die dieses System nicht akzeptieren, nimmt der Staat sich
das Recht, alle denkbaren Unterdrückungen durchzuführen.
Dieses
nationalistische Verhalten wurde im Jahre 1982 im Grundgesetz §
66 verfasst. Nach diesem Paragraphen gelten alle Menschen, die die
türkische Staatsbürgerschaft haben, als Türken. Daher sind alle
anders sprachlichen Zeitschriften, Betreibung von Politik, Gründung
von Organisationen und Vereinen verboten, die den Unterschied zwischen
Türken und anderen Nationen in der Türkei darstellen.
Außer der
Definition Nation = Türke und sunnitischer Moslem, akzeptiert der
Staat keine weitere.
.Die Türkei
wendet alle möglichen Unterdrückungs- und Repressionsmethoden an,
um aus einem Vielvölkerstaat wie die Türkei einen „Nationalstaat“
zu machen. Es ist ja allgemein bekannt, dass die türkischen Regierungen
je nach Zeitpunkt und Bedingungen auch ein Völkermord in Kauf nehmen.
.Diese
Unterdruckungs- und Verleugnungspolitik wird auch heute noch eisern
fortgeführt. Anstelle von die Forderungen der Kurden nach Demokratie
und Freiheit zu erfüllen, werden sogar solche Forderungen öffentlich
auszusprechen unter dem Vorwand der „Abwehr des Separatismus“ unter
Strafe gestellt.
.Diese
Praxis verstößt vor allem gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten
Nationen, sowie gegen die Europäische Menschenrechtserklärung, gegen
die Pariser Charta für ein neues Europa, gegen die Kopenhagener
Kriterien und alle von der Türkei unterzeichneten internationalen
Abkommen.
Eins der
unerbittlichen Verbote der türkischen Regierungen, die sie seit
Jahren von ihren Vorgängern erben, betrifft den Pressebereich.
Kurdische Presse: Das Licht
in der Dunkelheit
Die Schwierigkeiten,
die die kurdische Presse in den letzten 10 Jahren erlitten und sich
wiedersetzt hat, zeigen das wahre Gesicht der türkischen Regierung.
Jede Redaktion,
die geschlossen worden ist, hatte zur Folge, dass ein Eintrag im
türkischen Register statt fand. Dies zeigt wiederum die antidemokratische
und rückständige Lage.
Man kann
den Druck und die Einschränkungen, welche die kurdische Presse zu
spüren bekommt, unter drei Aspekten zusammenfassen.
a) Das Grundgesetz und die daraus folgenden
Hindernisse
Bei der
Verbesserung ihrer eigenen Struktur verfolgt der türkische Staat
überwiegend als Ziel die Verleugnung des kurdischen Volkes. Alle
Gesetze basieren darauf. Außer der Geltung des Grundgesetzes gibt
es noch sehr viele weitere Paragraphen, die die kurdische Sprache
und Kultur verbieten.
Hier einige
Beispiele:
Bis heute
noch hat das Grundgesetz, welches im Jahre 1982 durch militärischen
Druck anerkannt wurde, seine Gültigkeit. Dieses antidemokratische
Gesetz wurde von 5 Generalen vorbereitet, die “die Freiheiten als
Ausnahmezustand und die Einschränkungen als Regel“ sieht.
Diese Verfassung
grenzt nicht nur das Leben in der Gesellschaft, Politik, Kultur
und Wirtschaft ein, sondern verbietet auch noch nach §15, dass diese
Punkte zur Diskussion gebracht werden.
Hier einige
Gesetze, die die Weiterverbreitung der kurdischen Zeitungen bzw.
Zeitschriften einschränken bzw. verbieten.
1) Gesetz-Nr.
765 TCK § 312
2)
Gesetz-Nr. 3713 TMK § 8
3)
Pressegesetz-Nr. 5680 § 16/4
4)
Artikel 72 des TCK
5)
Gesetz-Nr. 647 § 4
Meistens werden die Gesetze in der Türkei einfach nach Lust und
Laune gehandhabt, so dass Zeitungen einfach gehandhabt, so dass
Zeitungen beschlagnahmt, obwohl die bestimmten Artikel nie gedruckt
worden, und die Journalisten angezeigt werden.
Die Wochenzeitung
AZADI, welche am 17.05.1992 das erst mal veröffentlicht wurde, war
Opfer solch eines Willküraktes der türkischen Regierung. Fast jede
Ausgebe wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Bei der
Beschlagnahmung der 39. Ausgabe wurde der als Grund gelieferte Artikel
niemals veröffentlicht. Bei der Ausgabe stand in der Ecke des jeweiligen
Journalisten, dass er aufgrund gesundheitlichen Gründen für die
Ausgabe keinen Artikel schreiben konnte. Trotz allem wurde die Ausgabe
beschlagnahmt.
a) Wirtschaftliche
Probleme und Vertriebshindernisse
Die Faktoren,
die die kurdische Presse verhindern, beruhen sich nicht nur auf
die antidemokratischen Gesetze.
Wenn auch die Vertreter des türkischen Staates bei internationalen
Plattformen sagen, dass die kurdische Sprache frei gesprochen werden
kann und somit auch Zeitungen/Zeitschriften veröffentlicht und Radiosendungen
durchgeführt werden können, findet dies in der Realität nicht statt.
Beruhend auf dieser Aussage haben in Diyarbakir die Radiosender
CAN, ART und METRO mit kurdischen Sendungen begonnen. Diese Sender
wurden seitens der türkischen Regierung mehrmals geschlossen und
hohe Strafen erhalten. Kurdische Musikkassetten werden sehr oft
beschlagnahmt und die Herausgeber angezeigt. Dieses Schicksal haben
alle kurdischen Zeitungen und Zeitschriften. Der Grund für dieses
Verhalten ist uns allen bekannt. Der türkische Staat hat Angst,
dass die Realität an das kurdische Volk vermittelt wird und somit
auch die Angst vor Meinungsfreiheit.
Dass Journalisten die im Widerspruch zum Regime stehen
umgebracht, die Redaktion und Druckereien von kurdischen Zeitungen
überfallen und Korrespondenten und Journalisten verhaftet werden,
zeigen die grausamen Aktionen der türkischen Regierung.
Lassen wir mal die Zeitungen Özgürlük Yolu, Rizgari,
Ala Rizgari, Roja Welat und Kawa bei Seite, die schon vor dem militärischen
Putsch am 12. September 1980 veröffentlicht wurden und mit dem Putsch
wieder geschlossen, bei Seite und beruhen uns auf die letzten 10
Jahre.
An zig Zeitungen und Zeitschriften wird das selbe Verfahren
durchgeführt. Mehrere werden geschlossen und einige müssen aufgrund
der wirtschaftlichen Blockade, regelmäßigen Beschlagnahmungen und
starkem Druck seitens der Regierung, selbst schließen.
Auf der einen Seite werden die Zeitungen/Zeitschriften,
aufgrund polizeilichem Druck, unter sehr schweren Umständen gedruckt.
Auf der anderen Seiten werden ihnen von den Verteilungsunternehmen
so hohe Preise genannt, welches den eigentlichen Rahmen extrem übersteigt.
Somit wird verhindert, dass die kurdischen Zeitungen an die Leser
weiter vermittelt werden.
b) Hindernisse aufgrund psychologischen Faktoren
Aufgrund oben genannten gesetzlichen Hindernissen und
Durchführungen, hat sich in der Gesellschaft eine Angstmauer gegen
Kurden entwickelt. Diese Angst nahm bei den Behörden eine hysterische
Form an.
Wenn die Kurden im Auto kurdische Musik hören oder Zeitschriften
mitführen, müssen sie diese, sobald sie sich Polizisten nähern,
verstecken. Denn egal ob verboten oder nicht, es gibt nicht die
Möglichkeit kurdische Musik zu hören oder Zeitschriften mitzuführen.
Falls einem Polizisten, egal ob im Auto, Unterwegs, Zuhause
oder bei der Arbeit kurdische Zeitschriften auffallen, ist die ein
Grund zur Verhaftung und Beschlagnahmung. Dabei die geschädigte
Person zu sein reicht nicht aus, um sich vor Gericht zu rechtfertigen
und Schadensersatz zu verlangen.
Aufgrund dieses psychologischen Druckes wollen viele
Buchhandlungen, Zeitungsvertriebe und -läden keine kurdischen Zeitungen
und Zeitschriften verkaufen. Wenn, dann nur unter der Hand.
Alle Personen und Gesellschaften, die kurdische Publikationen
herausgeben wollen, sehen sich mit ähnlichen Bedrohungen und Hindernissen
konfrontiert. Aus diesem Grunde ist es sehr schwierig und selten
langlebige Zeitungen, Zeitschriften oder Radiosender aufzufinden.
Die ausführlichen Daten über die Beschlagnahmungen, verhängte
Strafen und anhängige Verfahren wegen den von uns herausgegebenen
Publikationen werden die wahre Dimension der herrschenden Unterdrückung
unverfälschter widerspiegeln.
1. Die Zeitschrift DENG
Im Jahre 1989 wurde die erste Ausgabe der politisch –
kulturellen Zeitschrift DENG veröffentlicht. Trotz mehrmaliger Beschlagnahmungen
und Anzeigen wird die Zeitschrift weiterhin alle zwei Monate heraus
gegeben. Bis heute wurden 60 Ausgaben herausgegeben, von denen aber
laut Beschluss 34 beschlagnahmt worden sind. Weiterhin haben die
Besitzer und Redaktionsleiter der Zeitschrift hohe Geld- und Freiheitsstrafen
erhalten. Trotz der Umstände führt die Zeitschrift ihre Redaktion
fort. Der letzte Beschluss zur Beschlagnahmung bestand für die 60.
Ausgabe. Für die Redaktionsleitung wurde laut dem “Gesetz zur Bekämpfung
des Terrorismus“ 8/1-2 letzter Paragraph, beantragt (Gesetz-Nr.
3713 TMY letzter Paragraph des § 8/1-2 )
Die Zeitschrift darf seit dem 24.04.2000 nicht mehr in
das Ausnahmezustandsgebiet (OHAL) eingebracht werden. Dieser Verbot
beruht auf dem OHAL Gesetz (Nr. 2935) §11/e.
Der Provinzgouverneur des Gebietes hat die Befugnis,
den Druck und die Veröffentlichung und Vermehrung von Zeitschriften,
Zeitungen, Broschüren, Büchern etc. zu verbieten. Ebenfalls ist
es verboten Zeitschriften die außerhalb dieses Gebietes gedruckt
worden sind, in das Gebiet einzuführen. Gegen diese Verfügung kann
man nicht einmal mit juristischen Mitteln ein Ergebnis erzielen.
2. DENG Publikationen
Der Verlag sieht die Entwicklung der kurdischen Kultur
als eine Veröffentlichungspolitik . Es hat Bücher über Geschichte,
Soziologie, Romane, Gedicht, Erzählungen etc. veröffentlicht und
hat einen großen Beitrag zur Erhaltung der kurdischen Kultur geleistet.
In den letzten 10 Jahren hat der Verlag 53 Bücher und
Broschüren veröffentlicht. Für 15 Bücher besteht der Beschluss der
Beschlagnahmung. Die Bücherlager wurden ausgeplündert.
Unter den beschlagnahmten Büchern befanden sich das kurdische
Literaturbuch „Mem u Zin“ von Ehmede Xani; „Kurden und Kurdistan
von der Vergangenheit bis heute“, „Kurden-Frage, Frieden und Demokratie“
von Kemal Burkay; „Kurden und Kurdistan in der ersten türkischsprachigen
Enzyklopädie “ von Mehmet Emin Bozarslan.
Da in den letzten 10 Jahren sehr viele aufeinander folgende
Anklagen erhoben worden sind, hatten die Anwälte nicht mehr die
Möglichkeit die Verhandlungen zu verfolgen oder dran teilzunehmen.
Eigentlich gibt es von der Anwendung her
keinen Unterschied zwischen den zu beschlagnahmenden und den anderen
Büchern. Obwohl die Polizei nicht im Besitz eines Schriftstückes
ist, werden die Lager überfallen und die Bücher beschlagnahmt.
Wie z.B. in Diyarbakir, Istanbul und Agri, wo die Büros
überfallen worden, obwohl kein Verbotsbeschluss bestand. Es wurden
einfach die Bücher „Sahinsahiya Goga Lingan, Serefname, Evdale Zeynike“
mitgenommen. Trotz aller Bemühungen konnten diese Bücher nicht zurück
erlangt werden
3.
Die Zeitung Azadi
Am 17. Mai 1992 begann die Wochenzeitung Azadi mit der
Veröffentlichung. Von den herausgegebenen 52 Ausgaben sind 20 beschlagnahmt
worden.
Die Redaktionsleiter Kamil Ermis, Hikmet Cetin, Ikramettin
Oguz, Kamuran Otto, Sedat Karakas, Zana Sezen und Cihangir Aslan
bekamen mehrere Strafanzeigen, hohe Geld- und Freiheitsstrafen.
Die Zeitung wurde im Mai 1994 eingestellt.
4. Denge Azadi
Als Nachfolger der Zeitung Azadi erschien im Mai 1994
die erste Ausgabe von Denge Azadi. Es wurden 44 Ausgaben veröffentlicht.
Die Redaktionsleiter waren Behram Alabay, Bilal Akdeniz, Feyziye
Perisan und Düzgün Kaplan. Aufgrund der hohen Geld- und Freiheitsstrafen
wurde die Redaktion geschlossen.
5. Ronahi
AM 21. Mai 1995 wurde die erste Ausgabe von Ronahi veröffentlicht.
Für 61 Ausgaben wurde der Beschluss der Beschlagnahmung festgelegt
und es wurden Anzeigen gegen die Redaktionsleiter erstattet. Am
5. Oktober 1996 wurde die Redaktion geschlossen. Aufgrund der Anzeigen
bekamen die Redaktionsleiter Semsettin Celik, Burhen Erdem, Ihsan
Türkmen, Remzi Güldere, Sertac Kilic und Sertac Kutlay hohe Geld-
und Freiheitsstrafen.
6. Hevi
Nach der Schließung von Ronahi übernahm am 24. Oktober
1996 die Zeitung Hevi die Redaktion. Die Redaktion blieb bis Mai
1999 auf den Beinen und brach somit einen Rekord. Insgesamt wurden
128 Ausgaben veröffentlicht. 121 Ausgaben wurden in der Türkei gedruckt,
7 dort vorbereitet und im Ausland gedruckt. Für 80 Ausgaben bestand
der Beschluss der Beschlagnahmung.
Die Redaktionsleiter Mücahit Aytas, Sores Erdogan, M.
Ali Atilgan, Cem Bozarslan, Celal Yasik, Ali Sait Bozkus und Selma
Gölpinar bekamen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.
7. Roja Teze
Am 3. Juli 1999 erschien Roja Teze. Diese hat insgesamt
74 Ausgaben veröffentlichen können, 34 davon wurden beschlagnahmt.
Die Redaktionsleiter Vedat Mavlay und M. Salih Sevinc wurden bestraft.
Die Redaktion wurde im Mai 2000 geschlossen.
8. Dema Nu
Am 15. März 2001 wurde die Zeitung Dema Nu veröffentlicht.
Seit ihrer Gründung erleidet die Zeitung sehr viel Druck. Bis heute
wurden 12 Ausgaben veröffentlicht. Bei 3 Ausgaben besteht der Beschluss
der Beschlagnahmung. Gegen den Besitzer Fadil Özcelik und dem Redaktionsleiter
Bülent Demirel wurden Anzeigen erstattet.
DENG Verlag
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