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Die Probleme der kurdischen Presse

Die Probleme, mit denen die kurdischen Pressegesellschaften konfrontiert werden, ist mit der verleugnenden und assimilierenden Politik des türkischen Staates, gegenüber den Kurden, nicht zu unterscheiden.

Die türkische Regierung steht im Widerspruch zu den internationalen Rechten und den Abkommen, die sie unterzeichnet hat. Denn für die Regierung sind alle Menschen, die sich innerhalb der Grenzen der Türkei aufhalten, Türken.

Für die Menschen, die dieses System nicht akzeptieren, nimmt der Staat sich das Recht, alle denkbaren Unterdrückungen durchzuführen.

Dieses nationalistische Verhalten wurde im Jahre 1982 im Grundgesetz § 66 verfasst. Nach diesem Paragraphen gelten alle Menschen, die die türkische Staatsbürgerschaft haben, als Türken. Daher sind alle anders sprachlichen Zeitschriften, Betreibung von Politik, Gründung von Organisationen und Vereinen verboten, die den Unterschied zwischen Türken und anderen Nationen in der Türkei darstellen.

Außer der Definition Nation = Türke und sunnitischer Moslem, akzeptiert der Staat keine weitere.

.Die Türkei wendet alle möglichen Unterdrückungs- und Repressionsmethoden an, um aus einem Vielvölkerstaat wie die Türkei einen „Nationalstaat“ zu machen. Es ist ja allgemein bekannt, dass die türkischen Regierungen je nach Zeitpunkt und Bedingungen auch ein Völkermord in Kauf nehmen.

.Diese Unterdruckungs- und Verleugnungspolitik wird auch heute noch eisern fortgeführt. Anstelle von die Forderungen der Kurden nach Demokratie und Freiheit zu erfüllen, werden sogar solche Forderungen öffentlich auszusprechen unter dem Vorwand der „Abwehr des Separatismus“ unter Strafe gestellt.

.Diese Praxis verstößt vor allem gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, sowie gegen die Europäische Menschenrechtserklärung, gegen die Pariser Charta für ein neues Europa, gegen die Kopenhagener Kriterien und alle von der Türkei unterzeichneten internationalen Abkommen.

Eins der unerbittlichen Verbote der türkischen Regierungen, die sie seit Jahren von ihren Vorgängern erben, betrifft den Pressebereich.

Kurdische Presse: Das Licht in der Dunkelheit

Die Schwierigkeiten, die die kurdische Presse in den letzten 10 Jahren erlitten und sich wiedersetzt hat, zeigen das wahre Gesicht der türkischen Regierung.

Jede Redaktion, die geschlossen worden ist, hatte zur Folge, dass ein Eintrag im türkischen Register statt fand. Dies zeigt wiederum die antidemokratische und rückständige Lage.

Man kann den Druck und die Einschränkungen, welche die kurdische Presse zu spüren bekommt, unter drei Aspekten zusammenfassen.

a) Das Grundgesetz und die daraus folgenden Hindernisse

Bei der Verbesserung ihrer eigenen Struktur verfolgt der türkische Staat überwiegend als Ziel die Verleugnung des kurdischen Volkes. Alle Gesetze basieren darauf. Außer der Geltung des Grundgesetzes gibt es noch sehr viele weitere Paragraphen, die die kurdische Sprache und Kultur verbieten.

Hier einige Beispiele:

Bis heute noch hat das Grundgesetz, welches im Jahre 1982 durch militärischen Druck anerkannt wurde, seine Gültigkeit. Dieses antidemokratische Gesetz wurde von 5 Generalen vorbereitet, die “die Freiheiten als Ausnahmezustand und die Einschränkungen als Regel“ sieht.

Diese Verfassung grenzt nicht nur das Leben in der Gesellschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft ein, sondern verbietet auch noch nach §15, dass diese Punkte zur Diskussion gebracht werden.

Hier einige Gesetze, die die Weiterverbreitung der kurdischen Zeitungen bzw. Zeitschriften einschränken bzw. verbieten.

1) Gesetz-Nr. 765 TCK § 312
2) Gesetz-Nr. 3713 TMK § 8
3) Pressegesetz-Nr. 5680 § 16/4
4) Artikel 72 des TCK
5) Gesetz-Nr. 647 § 4

Meistens werden die Gesetze in der Türkei  einfach nach Lust und Laune gehandhabt, so dass Zeitungen einfach gehandhabt, so dass Zeitungen beschlagnahmt, obwohl die bestimmten Artikel nie gedruckt worden, und die Journalisten angezeigt werden.

Die Wochenzeitung AZADI, welche am 17.05.1992 das erst mal veröffentlicht wurde, war Opfer solch eines Willküraktes der türkischen Regierung. Fast jede Ausgebe wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Bei der Beschlagnahmung der 39. Ausgabe wurde der als Grund gelieferte Artikel niemals veröffentlicht. Bei der Ausgabe stand in der Ecke des jeweiligen Journalisten, dass er aufgrund gesundheitlichen Gründen für die Ausgabe keinen Artikel schreiben konnte. Trotz allem wurde die Ausgabe beschlagnahmt.

a) Wirtschaftliche Probleme und Vertriebshindernisse

Die Faktoren, die die kurdische Presse verhindern, beruhen sich nicht nur auf die antidemokratischen Gesetze.

Wenn auch die Vertreter des türkischen Staates bei internationalen Plattformen sagen, dass die kurdische Sprache frei gesprochen werden kann und somit auch Zeitungen/Zeitschriften veröffentlicht und Radiosendungen durchgeführt werden können, findet dies in der Realität nicht statt. Beruhend auf dieser Aussage haben in Diyarbakir die Radiosender CAN, ART und METRO mit kurdischen Sendungen begonnen. Diese Sender wurden seitens der türkischen Regierung mehrmals geschlossen und hohe Strafen erhalten. Kurdische Musikkassetten werden sehr oft beschlagnahmt und die Herausgeber angezeigt. Dieses Schicksal haben alle kurdischen Zeitungen und Zeitschriften. Der Grund für dieses Verhalten ist uns allen bekannt. Der türkische Staat hat Angst, dass die Realität an das kurdische Volk vermittelt wird und somit auch die Angst vor Meinungsfreiheit.

Dass Journalisten die im Widerspruch zum Regime stehen umgebracht, die Redaktion und Druckereien von kurdischen Zeitungen überfallen und Korrespondenten und Journalisten verhaftet werden, zeigen die grausamen Aktionen der türkischen Regierung.

Lassen wir mal die Zeitungen Özgürlük Yolu, Rizgari, Ala Rizgari, Roja Welat und Kawa bei Seite, die schon vor dem militärischen Putsch am 12. September 1980 veröffentlicht wurden und mit dem Putsch wieder geschlossen, bei Seite und beruhen uns auf die letzten 10 Jahre.

An zig Zeitungen und Zeitschriften wird das selbe Verfahren durchgeführt. Mehrere werden geschlossen und einige müssen aufgrund der wirtschaftlichen Blockade, regelmäßigen Beschlagnahmungen und starkem Druck seitens der Regierung, selbst schließen.

Auf der einen Seite werden die Zeitungen/Zeitschriften, aufgrund polizeilichem Druck, unter sehr schweren Umständen gedruckt. Auf der anderen Seiten werden ihnen von den Verteilungsunternehmen so hohe Preise genannt, welches den eigentlichen Rahmen extrem übersteigt. Somit wird verhindert, dass die kurdischen Zeitungen an die Leser weiter vermittelt werden.

b) Hindernisse aufgrund psychologischen Faktoren

Aufgrund oben genannten gesetzlichen Hindernissen und Durchführungen, hat sich in der Gesellschaft eine Angstmauer gegen Kurden entwickelt. Diese Angst nahm bei den Behörden eine hysterische Form an.

Wenn die Kurden im Auto kurdische Musik hören oder Zeitschriften mitführen, müssen sie diese, sobald sie sich Polizisten nähern, verstecken. Denn egal ob verboten oder nicht, es gibt nicht die Möglichkeit kurdische Musik zu hören oder Zeitschriften mitzuführen.

Falls einem Polizisten, egal ob im Auto, Unterwegs, Zuhause oder bei der Arbeit kurdische Zeitschriften auffallen, ist die ein Grund zur Verhaftung und Beschlagnahmung. Dabei die geschädigte Person zu sein reicht nicht aus, um sich vor Gericht zu rechtfertigen und Schadensersatz zu verlangen.

Aufgrund dieses psychologischen Druckes wollen viele Buchhandlungen, Zeitungsvertriebe und -läden keine kurdischen Zeitungen und Zeitschriften verkaufen. Wenn, dann nur unter der Hand.

Alle Personen und Gesellschaften, die kurdische Publikationen herausgeben wollen, sehen sich mit ähnlichen Bedrohungen und Hindernissen konfrontiert. Aus diesem Grunde ist es sehr schwierig und selten langlebige Zeitungen, Zeitschriften oder Radiosender aufzufinden.

Die ausführlichen Daten über die Beschlagnahmungen, verhängte Strafen und anhängige Verfahren wegen den von uns herausgegebenen Publikationen werden die wahre Dimension der herrschenden Unterdrückung unverfälschter widerspiegeln.

1.  Die Zeitschrift DENG

Im Jahre 1989 wurde die erste Ausgabe der politisch – kulturellen Zeitschrift DENG veröffentlicht. Trotz mehrmaliger Beschlagnahmungen und Anzeigen wird die Zeitschrift weiterhin alle zwei Monate heraus gegeben. Bis heute wurden 60 Ausgaben herausgegeben, von denen aber laut Beschluss 34 beschlagnahmt worden sind. Weiterhin haben die Besitzer und Redaktionsleiter der Zeitschrift hohe Geld- und Freiheitsstrafen erhalten. Trotz der Umstände führt die Zeitschrift ihre Redaktion fort. Der letzte Beschluss zur Beschlagnahmung bestand für die 60. Ausgabe. Für die Redaktionsleitung wurde laut dem “Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus“ 8/1-2 letzter Paragraph, beantragt (Gesetz-Nr. 3713 TMY letzter Paragraph des § 8/1-2 )

Die Zeitschrift darf seit dem 24.04.2000 nicht mehr in das Ausnahmezustandsgebiet (OHAL) eingebracht werden. Dieser Verbot beruht auf dem OHAL Gesetz (Nr. 2935) §11/e.

Der Provinzgouverneur des Gebietes hat die Befugnis, den Druck und die Veröffentlichung und Vermehrung von Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren, Büchern etc. zu verbieten. Ebenfalls ist es verboten Zeitschriften die außerhalb dieses Gebietes gedruckt worden sind, in das Gebiet einzuführen. Gegen diese Verfügung kann man nicht einmal mit juristischen Mitteln ein Ergebnis erzielen.

2. DENG Publikationen

Der Verlag sieht die Entwicklung der kurdischen Kultur als eine Veröffentlichungspolitik . Es hat Bücher über Geschichte, Soziologie, Romane, Gedicht, Erzählungen etc. veröffentlicht und hat einen großen Beitrag zur Erhaltung der kurdischen Kultur geleistet.

In den letzten 10 Jahren hat der Verlag 53 Bücher und Broschüren veröffentlicht. Für 15 Bücher besteht der Beschluss der Beschlagnahmung. Die Bücherlager wurden ausgeplündert.

Unter den beschlagnahmten Büchern befanden sich das kurdische Literaturbuch „Mem u Zin“ von Ehmede Xani; „Kurden und Kurdistan von der Vergangenheit bis heute“, „Kurden-Frage, Frieden und Demokratie“ von Kemal Burkay; „Kurden und Kurdistan in der ersten türkischsprachigen Enzyklopädie “ von Mehmet Emin Bozarslan.

Da in den letzten 10 Jahren sehr viele aufeinander folgende Anklagen erhoben worden sind, hatten die Anwälte nicht mehr die Möglichkeit die Verhandlungen zu verfolgen oder dran teilzunehmen.

Eigentlich gibt es von der Anwendung her keinen Unterschied zwischen  den zu beschlagnahmenden und den anderen Büchern. Obwohl die Polizei nicht im Besitz eines Schriftstückes ist, werden die Lager überfallen und die Bücher beschlagnahmt.

Wie z.B. in Diyarbakir, Istanbul und Agri, wo die Büros überfallen worden, obwohl kein Verbotsbeschluss bestand. Es wurden einfach die Bücher „Sahinsahiya Goga Lingan, Serefname, Evdale Zeynike“ mitgenommen. Trotz aller Bemühungen konnten diese Bücher nicht zurück erlangt werden

3. Die Zeitung Azadi

Am 17. Mai 1992 begann die Wochenzeitung Azadi mit der Veröffentlichung. Von den herausgegebenen 52 Ausgaben sind 20 beschlagnahmt worden.

Die Redaktionsleiter Kamil Ermis, Hikmet Cetin, Ikramettin Oguz, Kamuran Otto, Sedat Karakas, Zana Sezen und Cihangir Aslan bekamen mehrere Strafanzeigen, hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Die Zeitung wurde im Mai 1994 eingestellt.

4. Denge Azadi

Als Nachfolger der Zeitung Azadi erschien im Mai 1994 die erste Ausgabe von Denge Azadi. Es wurden 44 Ausgaben veröffentlicht. Die Redaktionsleiter waren Behram Alabay, Bilal Akdeniz, Feyziye Perisan und Düzgün Kaplan. Aufgrund der hohen Geld- und Freiheitsstrafen wurde die Redaktion geschlossen.

5. Ronahi

AM 21. Mai 1995 wurde die erste Ausgabe von Ronahi veröffentlicht. Für 61 Ausgaben wurde der Beschluss der Beschlagnahmung festgelegt und es wurden Anzeigen gegen die Redaktionsleiter erstattet. Am 5. Oktober 1996 wurde die Redaktion geschlossen. Aufgrund der Anzeigen bekamen die Redaktionsleiter Semsettin Celik, Burhen Erdem, Ihsan Türkmen, Remzi Güldere, Sertac Kilic und Sertac Kutlay hohe Geld- und Freiheitsstrafen.

6. Hevi

Nach der Schließung von Ronahi übernahm am 24. Oktober 1996 die Zeitung Hevi die Redaktion. Die Redaktion blieb bis Mai 1999 auf den Beinen und brach somit einen Rekord. Insgesamt wurden 128 Ausgaben veröffentlicht. 121 Ausgaben wurden in der Türkei gedruckt, 7 dort vorbereitet und im Ausland gedruckt. Für 80 Ausgaben bestand der Beschluss der Beschlagnahmung.

Die Redaktionsleiter Mücahit Aytas, Sores Erdogan, M. Ali Atilgan, Cem Bozarslan, Celal Yasik, Ali Sait Bozkus und Selma Gölpinar bekamen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.

7. Roja Teze

Am 3. Juli 1999 erschien Roja Teze. Diese hat insgesamt 74 Ausgaben veröffentlichen können, 34 davon wurden beschlagnahmt. Die Redaktionsleiter Vedat Mavlay und M. Salih Sevinc wurden bestraft. Die Redaktion wurde im Mai 2000 geschlossen.

8. Dema Nu

Am 15. März 2001 wurde die Zeitung Dema Nu veröffentlicht. Seit ihrer Gründung erleidet die Zeitung sehr viel Druck. Bis heute wurden 12 Ausgaben veröffentlicht. Bei 3 Ausgaben besteht der Beschluss der Beschlagnahmung. Gegen den Besitzer Fadil Özcelik und dem Redaktionsleiter Bülent Demirel wurden Anzeigen erstattet.

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